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Gegenstand vorliegender Arbeit ist das Problem des fehler haften
Staatsakts. Dementsprechend besteht ihre eigentliche Auf gabe
darin, jene Schwierigkeiten darzulegen und zu iiberwinden, welche
eine Theorie des fehlerhaften Staatsakts bietet. Die Ge winnung
grundsatzlicher Klarheit iiber Ziel und Weg schien dabei um so mehr
gefordert, als die bisherigen Versuche einer wissen schaftlichen
Behandlung des Gegenstandes zwar unbestreitbar wert volle
Einzelausfiihrungen, keineswegs aber methodische Sicherheit
gebracht haben. Insoweit dieser Mangel nach hier vertretener
Ansicht an der Haltlosigkeit des angewandten formalistischen Ver
fahrens liegt, bilden nachfolgende Untersuchungen einen Beitrag zu
einer teleologischen Methode der Rechtsauslegung iiberhaupt. Herr
Dr. med. hon. c. Ferdinand Springer iibernahm hoch herzigerweise
auch unter den gegenwartigen Verhaltnissen die Drucklegung meiner
Arbeit. Wieviel ich ihm damit verdanke, kann nur ganz ermessen, wer
in heutiger Zeit seine wissenschaft liche Laufbahn erst beginnt.
Berlin, Dezember 1923. Ernst von Hippel. Inhaltsverzeichnis. Seite
Erster Teil. Einfiihrung. 1. Der Begriff des fehlerhaften
Staatsakts im Sinne vorliegender Arbeit. . . . . . . . . . 3 a) Der
Begriff des Staatsakts 1 b) Der Begriff des Fehlers . 1 Zweiter
Teil. Die formalistische Behandlung des fehlerhaften Staatsakts."
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