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Im sozialen Rechtsstaat der Gegenwart ist das Pathos der Freiheit
einem neuen Pathos der sozialen Solidaritat gewichen: der
Verantwortung der Gesellschaft und des einzelnen fur das
Wohlergehen der Menschen und fur den Schutz der Natur. Die
Teilnehmer an einer interdisziplinaren Arbeitstagung uber
"Verantwortlichkeit und Recht" (1987) haben daher die grundlegenden
Fragen nach den Personenund Instanzen, vor denen man sich bis heute
zu verantworten hat, nach den Gegenstanden und nach den Tragern von
Verantwortung sowie nach den Grunden und Zwecken von
Verantwortungszuschreibung untersucht. Erst das Bewusstsein von
Verantwortung gibt Gerechtigkeitsnormen richtungsweisende Kraft fur
Handlungen. Die in diesem Band versammelten Diskussionsergebnisse
von Juristen, Theologen, Philosophen, Sozial- und
Verhaltenswissenschaftlern sind daher fur jeden von Bedeutung, der
an richtigem sozialen Handeln interessiert ist."
Eine erste interdisziplinare Arbeitsgemeinschaft, die vor zwei
Jahren hier im ZiF stattfand, war einer inoffiziellen Methode der
Rechtsbegrundung gewidmet, der Rechtsbegrundung aus dem
"Rechtsgefuhl". Unsere heutige zweite Arbeitsge- meinschaft
betrifft eine offizielle Methode der Rechtsbegrundung, namlich
dieje- nige aus staatlich anerkannten Grundrechten. Dass zu so
offiziellem Anlass neben Vertretern der Rechtswissenschaften auch
die Vertreter der Sozial- und Verhal- tenswissenschaften zu Wort
kommen sollen und in vorbereitenden Beitragen auch schon zu Wort
gekommen sind, ist leider noch immer keineswegs selbstverstand-
lich - so wenig, dass es seinerseits wiederum einer Begrundung
bedarf. Ich will daher in meinen einleitenden Bemerkungen diese
Begrundung zu geben versu- chen. Dabei will ich zunachst
hypothetisch bleiben: Eine Teilnahme von Erfahrungs-
wissenschaftlern am Rechtsgesprach rechtfertigt sich jedenfalls
dann, wenn die Gestalt der Rechtsordnung auch von Erfahrungen
bestimmt wird. Moeglich ist das in doppelter Hinsicht: zum einen
kann durch Erfahrungswissen die soziale Wirk- samkeit der
Rechtsordnung begrundet oder verstarkt werden, zum andern kann das
Erfahrungswissen der inhaltlichen Richtigkeit des Rechts, seiner
Gerechtig- keit, zugute kommen. In der ersten Hinsicht ist die
Bedeutung von Erfahrungwis- sen und damit die Berechtigung der
Erfahrungswissenschaftler, zum Thema mitzureden, seit langerem
ausser Streit. Dagegen ist noch immer nicht ausdisku- tiert, ob
Erfahrungswissenschaftler auch in der zweiten Hinsicht, d. h.
hinsichtlich der Gerechtigkeit des Rechts, etwas beizutragen haben.
Vor zwei Jahren, im Januar 1982, veroeffentlichte mein Freund und
Kollege Man- fred Rehbinder in der Juristenzeitung einen Aufsatz,
worin er einige Fragen an die Nachbarwissenschaften zum sog.
Rechtsgefuhl stelltel . Er verband hiermit zwar einige Hinweise,
wie er sich die Beantwortung seiner Fragen denke, liess aber im
wesentlichen den Leser im Ungewissen und daher in der Meinung, dass
seine Fra- gen ernst gestellt und durchaus nicht nur der
rhetorischen Absicht entsprungen seien, einige eigene Patentrezepte
zu ihrer Beantwortung aus nachbarlichen Landen frisch auf dem Tisch
des Juristen landen zu lassen. Da auch ich mich gleichzeitig mit
Problemen des Rechtsgefuhls herumschlug und dabei weder in der
philosophi- schen noch in der psychologischen Literatur glaubte
hinreichend Unterstutzung zu finden, wandte ich mich an Herrn
Rehbinder und fragte ihn, auch meinerseits nicht nur rhetorisch, ob
wir die von ihm aufgeworfenen Fragen sowie einige der meinen nicht
einmal den exakten Wissenschaftlern vorlegen sollten, um hierauf
endlich einmal exakte Antworten zu erhalten, auf denen wir dann
aufbauen und unsere juristischen Bauwerke errichten koennten,
welche bereits die Mitwelt und erst recht naturlich die Nachwelt zu
ungeteilter Bewunderung hinreissen wurden. Es war, nehme ich an,
diese Zukunftsvision, die Herrn Rehbinder veranlasste, mei- nem
Plan zuzustimmen. Und da wir mit dieser Zukunftsvision auch das
Interesse des ZiF-Direktoriums weckten, waren die Grundlagen fur
die Grundlegung einer neuen Jurisprudenz geschaffen, die heute von
hier aus ihren Ausgang nehmen soll und sicherlich auch wird.
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