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Die Verfassungsgeschichtsschreibung ist zwischen der Geschichts-
und Rechtswissenschaft angesiedelt. Mit der Untersuchung ihrer
personellen, ideengeschichtlichen und institutionellen
Zusammenhange erschliesst Ewald Grothe einen wichtigen, aber bisher
vernachlassigten Teil der deutschen Wissenschaftsgeschichte im 20.
Jahrhundert. Die Verfassungsgeschichtsschreibung in Deutschland
zwischen 1900 und 1970 ist durch eine weitgehende Kontinuitat ihrer
personellen Trager und ihrer inhaltlich-methodischen Ausgestaltung
gekennzeichnet. Im Kontrast dazu wird ihr Gegenstand, die deutsche
Verfassungsgeschichte, von der Diskontinuitat der politischen
Systeme gepragt. Der Autor untersucht Inhalt, Methode und Rezeption
der verschiedenen Entwurfe zur Verfassungsgeschichtsschreibung,
wobei die Historiker Otto Hintze und Fritz Hartung sowie der Jurist
Ernst Rudolf Huber besonders in den Vordergrund rucken."
Die ersten geschriebenen Verfassungen in Deutschland werden bis
heute unterschatzt. Besonders in Kontrast zu den
fruhkonstitutionellen suddeutschen Verfassungen wurde dieser
rheinbundische Konstitutionalismus der Jahre 1807-1811 lange Zeit
als napoleonisch diktierter "Scheinkonstitutionalismus" abgewertet.
In den Beitragen dieses Sammelbandes werden die insgesamt sechs
einzelstaatlichen Verfassungen sowie die Rheinbundakte analysiert.
Damit wird sowohl der rheinbundische Konstitutionalismus
rehabilitiert als auch neues Material fur eine komparative Sicht
auf die rheinbundischen Reformen bereitgestellt. Dies ermoeglicht
die prazisere Verortung der ersten deutschen Konstitutionen
innerhalb der Entwicklung hin zum Verfassungsstaat in Deutschland.
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