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1. Finanzpolitik und oeffentliche Meinung Im Laufe der letzten Jahre hat sich in den Kreisen der politischen Publizisten, der Soziologen und Staatsrechtler, der Politiker und Mei nungsforscher eine recht lebhafte Diskussion daruber entwickelt, wie weit die Politik der oeffentlichen Meinung folgen durfe, oder, anders ausgedruckt, welche Art von "oeffentlicher Meinung" die politischen In stanzen zu beachten und zu hoeren hatten, um einerseits ihrer verantwor tungsvollen Aufgabe gerecht zu werden und ohne andererseits ihre Wurde 1 und Eigenstandigkeit zu verlieren ). Definiert man die "oeffentliche Meinung" im allgemeinsten Sinne, namlich als die Verteilung von Meinungen zu einem bestimmten Problem in der Ge 2 samtbevoelkerUng ), so ist ohne weiteres einleuchtend, dass die Kenntnis dieser oeffentlichen Meinung fur den Politiker auch dann ausserst wertvoll ist, wenn er gar nicht daran denkt, nun ohne weiteres der Meinung der Majoritat entsprechend zu handeln. Dies gilt besonders fur solche Zweige der Politik, die auf die Mitwirkung der Burger angewiesen sind, wenn sie ihr Ziel erreichen wollen, und dies ist vor allem bei der Finanz politik der Fall. Mehr als jeder andere Zweig der Politik hat diese es standig mit allen Staatsburgern zu tun, insofern sie von ihnen Steuern einhebt und als Gegenleistung bestimmte oeffentliche Einrichtungen zur allgemeinen Benutzung zur Verfugung stellt bzw. in Form von Renten, Unterstutzungen und Subventionen Transferzahlungen leistet.
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