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Die Arbeit untersucht den laufenden Prozess der legislativen
Anpassung des EU-Wettbewerbsrechts an die Herausforderungen der
Digitalisierung. Durch einen Vergleich zwischen
Stakeholder-Beitragen, Expertenberichten und Reformvorhaben wird
das Potenzial eines "Partizipativen Kartellrechts" exemplarisch
ausgelotet und die Transmission bestimmter Ideen nachvollzogen. Die
Kombination innovativer quantitativer Methoden aus dem Feld der
"Digital Humanities" mit detaillierter qualitativer Analyse erlaubt
zudem, subtile Formen des Lobbyismus aufzudecken. Gegenstand der
Betrachtungen sind die 108 Stakeholder-Beitrage, die im Rahmen des
Konsultationsverfahren der Europaischen Kommission eingereicht
wurden, der von der Kommission in Auftrag gegebene Expertenbericht,
der DMA-Entwurf sowie die 10. GWB-Novelle.
UEber Deutung und Tragweite des kartellrechtlichen
Missbrauchsverbots nach Art. 102 AEUV wird seit jeher debattiert.
Die Grenzziehung zwischen legitimem und erwunschtem
Preissetzungsverhalten und wettbewerbswidriger Behinderung bilden
dabei den Kern der Diskussion. Der Autor untersucht, inwieweit das
tradierte Kriterium der Verdrangungsabsicht zum Zwecke dieser
Abgrenzung nutzbar gemacht werden kann. Dazu werden zunachst die
verschiedenen Funktionsweisen des Absichtselementes
herausgearbeitet. Anschliessend wird die Anwendung der
Verdrangungsabsicht im Rahmen der Europaischen Missbrauchspraxis
(zur Beurteilung von Kampfpreisen und Rabatten) naher untersucht
und bewertet. In einem rechtsvergleichenden Exkurs zeigt der Autor
sodann die abweichenden Ansatze der US-amerikanischen und der
deutschen Praxis auf.
Das Buch untersucht, ob Schiedsgerichte nach der Reform der V0
1/2003 wie einzelstaatliche Gerichte Art. 103 Abs.3 AEUV
unmittelbar anwenden durfen. Diese Frage wird positiv bejaht,
sodass sich die Arbeit im Folgenden mit der Zusammenarbeit der
Schiedsgerichte und der einzelstaatlichen Gerichte sowie der
Kommission bei der unmittelbaren Anwendbarkeit von Art. 103 Abs. 3
AEUV und dem Problem der einheitlichen Anwendung des Europaischen
Wettbewerbsrechts auseinandersetzt. Die Autorin kommt zu dem
Ergebnis, dass das jetzige System keine ausreichende Grundlage fur
eine zufriedenstellende Zusammenarbeit bietet. Sie unterbreitet
daher einen eigenen Vorschlag fur eine Bekanntmachung zwischen der
Kommission und den Schiedsgerichten uber die Zusammenarbeit im
Europaischen Wettbewerbsrecht.
Die persoenliche Schadensersatzhaftung der handelnden
Organmitglieder ist von grundsatzlicher Bedeutung im Zusammenhang
mit der Suche nach optimalen Sanktionen fur Kartellverstoesse. Sie
verschiebt den Fokus der Aufmerksamkeit von den Unternehmen auf die
tatsachlich verantwortlichen, da handelnden naturlichen Personen.
Der Autor beschaftigt sich mit der zivilrechtlichen Haftung von
AG-Vorstanden sowohl im Innenverhaltnis gegenuber der Gesellschaft
als auch im Aussenverhaltnis gegenuber Kartellgeschadigten unter
Heranziehung samtlicher in Betracht kommender Anspruchsgrundlagen.
Dabei zieht er rechtspolitische UEberlegungen de lege ferenda ein
und unterbreitet eigene Loesungsvorschlage, die die persoenliche
Schadensersatzhaftung von AG-Vorstanden auf ein angemessenes Mass
reduziert.
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