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Der Autor beschaftigt sich mit der Zulassigkeit schuldrechtlicher
Vereinbarungen zwischen Tarifvertragsparteien. Im Fokus der
Betrachtung steht die praxisrelevante Frage, ob sich der einzelne
Arbeitgeber gegenuber der Gewerkschaft zu einem bestimmten
unternehmerischen Verhalten wirksam verpflichten kann. Nach
kritischer Analyse und aufbauend auf einem konsequenten Verstandnis
der Tarifautonomie als "kollektiv ausgeubte Privatautonomie" kommt
der Autor zu dem Ergebnis, dass schuldrechtliche Verpflichtungen in
einem Tarifvertrag nur begrenzt zulassig sind. Als "privilegierte
Privatrechtssubjekte" des kollektiven Arbeitsrechts fehlt den
Tarifparteien gleichfalls die Befugnis, ausserhalb eines
Tarifvertrages Verpflichtungen des Arbeitgebers zu einem
unternehmerischen Verhalten zu vereinbaren.
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