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Der Autor beschaftigt sich mit der Zulassigkeit schuldrechtlicher Vereinbarungen zwischen Tarifvertragsparteien. Im Fokus der Betrachtung steht die praxisrelevante Frage, ob sich der einzelne Arbeitgeber gegenuber der Gewerkschaft zu einem bestimmten unternehmerischen Verhalten wirksam verpflichten kann. Nach kritischer Analyse und aufbauend auf einem konsequenten Verstandnis der Tarifautonomie als "kollektiv ausgeubte Privatautonomie" kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass schuldrechtliche Verpflichtungen in einem Tarifvertrag nur begrenzt zulassig sind. Als "privilegierte Privatrechtssubjekte" des kollektiven Arbeitsrechts fehlt den Tarifparteien gleichfalls die Befugnis, ausserhalb eines Tarifvertrages Verpflichtungen des Arbeitgebers zu einem unternehmerischen Verhalten zu vereinbaren.
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