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Der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren den
Strafverteidiger im Bereich der Beweisverwertungsverbote zunehmend
in die Pflicht genommen. Seit der Entscheidung BGHSt 38, 214 vom
27.02.1992 fordert er von dem verteidigten Angeklagten bei immer
weiteren Verfahrensfehlern, die ein Verbot der Verwertung der
betroffenen Beweise zur Folge haben, dass er diese Fehler
eigenstandig aufdeckt und durch rechtzeitige Erhebung eines
Widerspruchs in der Hauptverhandlung geltend macht. Unterlasst der
Verteidiger dies, koennen die rechtsfehlerhaft erhobenen
Beweismittel rechtmassig verwertet werden. Anliegen dieser Arbeit
ist, die Folgen dieser sogenannten Widerspruchsloesung fur das
gesamte Strafverfahren und die zahlreichen mitunter komplizierten
Konsequenzen fur die Hauptverhandlung aus dem Blickwinkel der
Strafverteidigung aufzuzeigen. Hierbei werden die dogmatischen
Rechtfertigungsdefizite herausgearbeitet und Loesungsmoeglichkeiten
angeboten. Letztlich pladiert der Autor fur eine AEnderung der
gangigen Praxis in eine "Zustimmungsloesung".
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