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Der Autor setzt sich mit dem Streitgegenstandsbegriff in Wettbewerbs- und Kennzeichenverfahren auseinander. Er zeigt einen Loesungsansatz fur die Folgeprobleme auf, die hervorgerufen wurden, als der BGH unter Abkehr von der vorherigen Praxis mit seinem "TUEV I"-Beschluss im Jahr 2011 die alternative Klagehaufung auch in wettbewerbs- und kennzeichenrechtlichen Prozessen fur unzulassig erklarte. Er erlautert eine alternative Streitgegenstandsabgrenzung, welche sich an den Lehren von Georgiades und Henckel orientiert. Dabei stellt er - anders als derzeit uberwiegend vertreten - nicht auf sachverhaltliche Kriterien, sondern auf die Konkurrenzverhaltnisse der zur Begrundung des Unterlassungsbegehrens vorgebrachten materiell-rechtlichen Anspruche ab.
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