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Noch vor wenigen Jahren herrschte die Ansicht, daB Pseudohypopara-
thyreoidismus und Pseudo-Pseudohypoparathyreoidismus seltene
Erkran- kungen seien, deren Kenntnis einigen Spezialisten auf dem
Gebiet der Knochen- und Nebenschilddrusenkrankheiten vorbehalten
bleiben konnte. Oberblickt man jedoch das neuere Schrifttum, so
kann man feststellen, daB es sich keineswegs urn Raritaten handelt,
sondern daB sie jetzt haufiger beobachtet werden, weil ihre
Symptomatologie bekannter wird. Die jahrelange Beschaftigung mit
dem Krankheitsbild und die Beob- achtung einer relativ groBen Zahl
von Kranken bilden die Grundlage dieser zusammenfassenden
Darstellung. Wir konnen nicht entscheiden, ob aus genetischen
Grunden eine zufallige Akkumulation von Fallen in unserem Raum
entstand oder ob das Interesse fUr diese Krankheit ihre Erkennung
forderte. Die umstandlichen Namen Pseudohypoparathyreoidismus und
Pseudo- Pseudohypoparathyreoidismus sind Bezeichnungen fUr
verschieden schwere Verlaufsformen der gleichen Erkrankung. Die
Nomenklatur hat zwar vor- wiegend historische Grunde, sie ist aber
letzten Endes so gut gewahlt, daB es sich als schwierig erweist,
sie zu vereinfachen. Es ist zwar auch von anderen Autoren betont
worden, daB Pseudohypo- parathyreoidismus und
Pseudo-Pseudohypoparathyreoidismus eine nosolo- gisch einheitliche
Erkrankung bilden, in der folgenden Darstellung ist aber erstmals
der Versuch unternommen worden, diese Erkenntnis auf die Patho-
physiologie und Pathogenese zu ubertragen. Es erwies sich dabei als
not- wen dig, die Theorie FULLER ALBRIGHTS - des Erstbeschreibers -
durch eine neue zu ersetzen. Seit ALBRIGHTS Entdeckung und
Abgrenzung der Erkrankung sind Befunde beschrieben worden, die
seine eigenen Beobach- tungen zwar bestatigten, aber neue
hinzufUgten, die eine andere Inter- pretation erfordern.
Kaum eine andere Rechtsmaterie ist unter Medizinern und Juristen
seit Jahren derartig heftig umstritten wie die strafrechtliche
Verantwortung der Angehoerigen von Heilberufen. Ihre Tatigkeit ist
mit einem deutlich erhoehten Risiko verbunden, mit strafrechtlichen
Normen in Konflikt zu geraten. Im Brennpunkt stehen Straftaten
gegen das Leben, gegen die Gesundheit und die persoenliche
Freiheit, weniger Straftaten im Zusammenhang mit der sonstigen
Berufsausubung oder Straftaten gegen die Persoenlichkeitssphare
oder im Zusammenhang mit der Einstellung von
Sachverstandigengutachten. Die Beitrage liefern Anregungen fur die
Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung.
Die vergangenen Jahrzehnte waren in der medizinrechtlichen
Diskussion geprAgt von der Herausarbeitung von AufklArungspflichten
und der Feststellung von Behandlungsstandards. Unbeachtet blieb die
zentrale Frage nach der medizinischen Notwendigkeit einer Leistung.
Das Symposium will diese Fragestellung in ihren ethischen,
verfassungsrechtlichen und leistungsrechtlichen Aspekten
aufarbeiten und zu einer KlArung beitragen.
Das Gesundheitsstrukturgesetz 1993 hat fur alle wesentlichen
Bereiche der arztlichen Behandlung eine strikte Budgetierung der
notwendigen medizinischen Leistungen eingefuhrt. Leit- bild des
Gesetzgebers war die Kostendampfung. Die Beitrage widmen sich der
Frage, ob und inwieweit unter Budgetzwangen die Einhaltung der
notwendigen medizinischen Standards bei Kassenpatienten noch zu
gewahrleisten ist. Welche Entwick- lungen sind hier zu erwarten?
Welche Konsequenzen ergeben sich aus einer nicht mehr ausreichenden
Finanzierbarkeit notwendiger Leistungen? Welche
verfassungsrechtlichen Anfor- derungen mussen erfullt sein, um
Budgets zu rechtfertigen? Diese und weitere fur Arzte,
Rechtsanwalte und Patienten, Krankenkassen, Haftpflichtversicherer
und Gesetzgeber wichtigen Fragen werden behandelt.
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer
Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags
von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv
Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche
Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext
betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor
1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen
Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
This is a reproduction of a book published before 1923. This book
may have occasional imperfections such as missing or blurred pages,
poor pictures, errant marks, etc. that were either part of the
original artifact, or were introduced by the scanning process. We
believe this work is culturally important, and despite the
imperfections, have elected to bring it back into print as part of
our continuing commitment to the preservation of printed works
worldwide. We appreciate your understanding of the imperfections in
the preservation process, and hope you enjoy this valuable book.
++++ The below data was compiled from various identification fields
in the bibliographic record of this title. This data is provided as
an additional tool in helping to ensure edition identification:
++++ Historischer Bericht Vom Ursprung Der Stadt Greyffswald Albert
G. Schwarz
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++++ The below data was compiled from various identification fields
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++++ Electio Ex Libro Collectionum J. Buxtorfii, Qua Quaedam
Interpretationis Lutheri Vernaculae Vet. Instrum. Loca Vindicantur
Friedrich Strunz, Ch. G. Schwarz
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