|
|
Showing 1 - 3 of
3 matches in All Departments
Seit den letzten Jahren werden zunehmend Vorschriften geschaffen,
welche die steuerliche Entlastung eines Steuerpflichtigen davon
abhangig machen, wie der zugrunde liegende Sachverhalt im Ausland
behandelt wird. Damit soll eine grenzuberschreitend unerwunschte
Nicht- oder Niedrigbesteuerung korrigiert werden. Eine
systematische Untersuchung dieser Korrespondenzregeln fehlt
allerdings bislang. Bei naherer Betrachtung existiert nicht einmal
ein gemeinsames Verstandnis des Korrespondenzbegriffs. Die Arbeit
leitet daher unter einer fundierten Auseinandersetzung mit dem
Schrifttum erstmals eine generelle und abstrakte Definition des
steuerlichen Korrespondenzbegriffs her und unterwirft die fur eine
korrespondierende Besteuerung vorgesehenen Vorschriften des
deutschen Ertragsteuerrechts einem einheitlichen Analyserahmen. In
dieser Detailbetrachtung werden zahlreiche Zweifelsfragen kompakt
diskutiert und mit nachvollziehbaren Argumenten geloest. Der
einheitliche Aufbau zeigt daruber hinaus erhebliche Unterschiede in
den verschiedenen Vorschriften auf. Im Anschluss werden deshalb
allgemeine Massstabe fur die Ausgestaltung korrespondierender
Besteuerungstatbestande und Moeglichkeiten fur eine
Vereinheitlichung sowie Weiterentwicklung der bestehenden
Korrespondenzvorschriften dargestellt.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL -
Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universitat zu
Koln, Sprache: Deutsch, Abstract: Die GrESt ist in Deutschland zwar
als konstante, mit einem Aufkommen von ca. 6,3 Mrd. Euro im Jahr
20112 aber als vergleichsweise unbedeutende Steuer anzusehen.
Dennoch stellt sie aus Kaufersicht bei der steuerlichen
Strukturierung von Immobilienerwerben einen enormen Kostenblock
dar, der nicht nur dort, sondern auch bei Unternehmenskaufen einen
erheblichen Teil der Transaktionskosten ausmachen kann. Auch in
Anbetracht steigender Grunderwerbsteuersatze reicht es daher heute
langst nicht mehr aus, nur die ertragsteuerlichen Konsequenzen zu
betrachten, vielmehr lasst es diese bereits in den Hintergrund
treten." Um die grunderwerbsteuerliche Belastung zu begrenzen,
werden als Schwerpunkt die bisherigen, sich in der Praxis hierfur
bewahrten Methoden dargestellt. Insbesondere gibt die aktuelle
Finanzrechtsprechung, wenngleich hochstrichterlich noch nicht
bestatigt, einen Anstoss fur neue Uberlegungen in diesem Bereich.
Geklart werden soll die Frage, welche Vor- und Nachteile die
jeweiligen Varianten mit sich bringen und ob sich durch das Urteil
des FG Koln tatsachlich eine neue Gestaltungsmoglichkeit etablieren
kann. Bei der Betrachtung steht ein Verausserungsvorgang zwischen
fremden Dritten im Mittelpunkt, sodass Umstrukturierungen im
Konzern so wie die Steuervergunstigung des 6a GrEStG keine
Berucksichtigung finden. Die relevanten Erwerbsvorgange sind zum
einen der unmittelbare uber einen Asset Deal ( 1 Abs. 1 Nr. 1
GrEStG), vor allem aber der durch das Gesetz fingierte mittelbare
Erwerb eines Grundstucks uber einen Share Deal ( 1 Abs. 2a und Abs.
3 GrEStG
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Recht, Note:
1,3, Heinrich-Heine-Universitat Dusseldorf (Seminar fur ABWL und
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Sprache: Deutsch, Abstract:
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die erbschaftsteuerliche
Neuregelung zur sog. Cash-GmbH. Hierbei stehen nach der Erlauterung
der Grundproblematik die Darstellung der Voraussetzungen und
Rechtsfolgen sowie der Belastungskonsequenzen des 13b Abs. 2 ErbStG
n.F. im Vordergrund."
|
|