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Industrie- und Handelskammern gehoren in
demokratisch-marktwirtschaftlich verfassten Industriegesellschaften
zu den Basisinstitutionen der regionalen Selbstorganisation der
Wirtschaft. In Deutschland haben sie einen offentlich-rechtlichen
Status und einen breiten Aufgabenkreis, der hoheitliche Funktionen,
vielfaltige Beratungs- und Unterstutzungsleistungen fur die
Unternehmen sowie Gestaltungsaufgaben fur ihren Kammerbezirk
umfasst. Zugleich sind sie ein gewichtiger Interessenvertreter der
Wirtschaft in Politik und Verwaltung. Von daher sind sie in ihren
Regionen intensiv am wirtschaftlichen und offentlichen Geschehen
beteiligt und in die relevanten Akteursnetze eng eingebunden.
Gerade dieses breite Funktionsspektrum liess die Kammern nach 1989
besonders geeignet erscheinen als Agens der Neustrukturierung der
Wirtschaft und der regionalen Infrastruktur sowie der
Neuorientirung der beteiligten Akteure. In einem umfangreichen
empirischen Forschungsprojekt wurde daher die realiter entfaltete
Bedeutung von Industrie- und Handelskammern fur die Transformation
der Wirtschaft in den neuen Bundeslandern exemplarisch untersucht.
Erfasst und analysiert wurden hierfur sowohl die Wiedereinrichtung
dieser Kammern als auch ihre inzwischen ausdifferenzierten
Strukturen, Funktionen und Leistungen in der zweiten Halfte der
neunziger Jahre
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