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Die Festschrift enthalt 51 Beitrage zu Grundfragen und aktuellen Fragen des Staatsrechts, des Voelkerrechts und des Europaischen Gemeinschaftsrechts und dabei insbesondere zu jenen Bereichen, in denen sich nationales und internationales Recht beruhren und gegenseitig beeinflussen. Die Autoren der Festschrift ehren mit ihren Beitragen Professor Karl Doehring, langjahriger Inhaber des Lehrstuhls fur Staats- und Voelkerrecht der Universitat Heidelberg, wissenschaftliches Mitglied und Direktor am Max-Planck-Institut fur auslandisches oeffentliches Recht und Voelkerrecht und Mitglied des Institut de Droit International. Die Beitrage behandeln u.a. die folgenden Bereiche: Die Wirkungen der Entscheidungen internationaler Menschenrechtsinstitutionen; Fragen des internationalen und europaischen Umweltschutzes und die Umsetzung in nationales Recht; Streitbeilegung im multilateralen Wirtschaftsrecht; Fragen des Asyl- und Auslanderrechts; Staatsangehoerigkeit im geteilten Deutschland; Dogmatik der Grundrechte und Grundpflichten; Gewissensfreiheit und Rechtsgehorsam; Verfassung und einseitige voelkerrechtliche Akte; Verfassung und Einsatz der Streitkrafte; Kriegsverhutung durch Voelkerrecht; Bekampfung des internationalen Terrorismus.
Die Rechtslage Deutschlands ist auch nach AbschluB des Grundlagenvertrags yom 21. Dezember 1972 in zahlreichen wichtigen Fragen umstritten und der Klarung bedurftig. Diese Fragen haben nach wie vor erhebliche aktuelle Be- deutung sowohl im volkerrechtlichen Verkehr, z. B. bei der diplomatischen Protektion fur Bewohner der DDR von seiten der Bundesrepublik, als auch fur die Praxis der Gerichte, die sich u. a. bei der Auslegung des Auslands- begriffs mit dem Verhaltnis zwischen der Bundesrepublik und der DDR aus- muss en. Die in den einzelnen Kapiteln der Arbeit unternom- einandersetzen menen volkerrechtlichen Studien zur Rechtslage Deutschlands nach dem Grundlagenvertrag bieten freilich keine vollstandige Kommentierung dieses Vertrages und erschopfen nicht die vielfaltigen Aspekte der Rechtslage Deutschlands. Sie sind an den mir wesentlich erscheinenden Problemen, wie z. B. der Erklarung der bestandssichernden Wirkung des in der Praambel des Grundlagenvertrages enthaltenen Dissenses, der Deutung der besonde- ren Beziehungen, der Natur der gutnachbarlichen Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten, des bindenden Rahmens fur die Folgevertrage und der Rolle, welche der Unberuhrtheit anderer Vertrage in bezug auf den Grundlagenvertrag zukommt, orientiert. Eine Reihe von Problemen, deren Einbeziehung reizvoll gewesen ware, wie z. B. der Status von Berlin und die Stellung beider deutschen Staaten in den Vereinten Nationen und inter- nationalen Organisationen, sind von mir an anderer Stelle behandelt und daher nicht nochmals aufgegriffen worden. Die Arbeit, die von der juristischen Fakultat der Universitat Heidelberg im Sommersemester 1976 als Habilitationsschrift angenommen wurde, ist in einigen Anmerkungen, soweit mir dies unerlaBlich erschien, erganzt worden.
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