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In einem Zeitalter der Rechtsvielfalt und Professionalisierung
waren die Trager der weltlichen Rechtspflege an den niedrigeren und
mittleren Zivilgerichten im Alten Reich des 16. Jahrhunderts
uberwiegend Praktiker, die die Kenntnisse zur Ausubung ihrer
Tatigkeit vornehmlich aus der gerichtlichen Praxis und aus
volkssprachlichen Rechtsquellen bezogen. Der auflagenstarken
deutschsprachigen Praktikerliteratur kommt fur die Rezeption des
roemisch-kanonischen Rechts in der weltlichen Rechtspflege eine
bedeutende Rolle zu. In diesem Buch werden die bislang von der
Forschung wenig beachteten fachlichen und ethischen Anforderungen
an die Rechtspraktiker untersucht und AEmter von Richtern und
Rechtsbeistanden anhand von Praktikerliteratur nachgezeichnet.
Kennzeichen der Arbeit ist die Untersuchung der rechtlichen
Entwicklung des Domanenwesens anhand einer Fulle neu erschlossener
Primarquellen aus Archiven, wie sie bisher noch nicht vorgenommen
wurde. Schwerpunkt der Darstellungen sind die Regelungen in den
einzelnen thuringischen Staaten. Die Auseinandersetzungen und
Rechtsstreitigkeiten uber die Neuregelungen des Domanenbesitzes
nach 1918 werden fur jedes Land ausfuhrlich untersucht. Das
Vorgehen der ehemaligen Landesherren und die Vereinbarungen zeugen
von grossen Unterschieden auf geographisch engstem Raum. Ergebnis
ist die Darstellung des Ablaufs des Domanenwesens in Thuringen und
welche wirtschaftlichen und sozialhistorischen Hintergrunde sie
beeinflussten.
Die Diskussion uber die Rolle von Staat und Kirche im Schulwesen
ist von zentraler Bedeutung und wirft bis in die heutige Zeit
politische und gesellschaftliche Fragen auf. Die Arbeit beschreibt
die Sakularisierung des Schulwesens als einen Teil der
grundlegenden Loesung von Bildung und Bildungstragern aus der uber
Jahrhunderte tradierten Verknupfung weltlicher und geistlicher
Angelegenheiten. Sie soll die Vorgange bei der Trennung von Staat
und Kirche als einer Forderung des Burgertums aufhellen. Die fur
Niederhessen als Teil des Kurfurstentums Kassel aufgezeigte
Entwicklung kann dabei beispielhaft fur das Volksschulwesen in ganz
Deutschland stehen.
Die Arbeit befasst sich mit dem UEbergang von der franzoesischen
zur preussischen Verwaltung auf linksrheinischem Gebiet im Zeitraum
Marz bis Juni 1814. Nach der Niederlage Napoleons in der
Voelkerschlacht bei Leipzig (16. bis 18. Oktober 1813) wurden in
den besetzten Gebieten Generalgouvernements gebildet. Die
Einrichtung des hier betrachteten Generalgouvernements wurde am 12.
Januar 1814 in Basel beschlossen. Es wurde von Preussen bis zum 15.
Juni 1814 fur gemeinsame Rechnung der verbundeten Machte (Preussen,
OEsterreich, Russland, Grossbritannien und Schweden) verwaltet.
Generalgouverneur war Johann August Sack, ein Beamter aus Steins
Schule. Die vorgegebenen elementaren Verwaltungsziele waren:
Aufrechterhaltung von Ordnung, Beschaffung von Geldmitteln und die
Versorgung der alliierten Heere. Diese Ziele standen unter der
weiteren Vorgabe, den Geist der Einwohner fur die "grosse Sache
aller Staaten" zu gewinnen und ihnen mit der Aussicht auf eine
"bessere Zukunft die Opfer des Augenblicks ertraglich" zu machen.
Ob diese Ziele erreicht wurden, wird anhand der einzelnen
Verwaltungszweige, Kommunalverwaltung, Justiz, Polizeiwesen,
Forstverwaltung und Finanzverwaltung u.a. dargestellt. Dabei werden
im Wesentlichen Materialien und Aktenunterlagen aus der Zeit Anfang
des 19. Jahrhunderts ausgewertet. Als Ergebnis ist eine den
Verhaltnissen angepasste Verwaltung festzustellen, die von den
Einwohnern akzeptiert werden konnte.
Als das Rheinland nach der Niederlage Napoleons an Preussen fiel,
trafen zwei Notariatsformen aufeinander: das preussische mit der
Advokatur verbundene Notariat und das franzoesische Nur-Notariat.
Wahrend die Altpreussen fortan das preussische System der
Verbindung auch im Rheinland etablieren wollten, kampften die
Rheinlander um ihr rheinisches Recht und das selbstandige Notariat.
Erst mit der Bundesnotarordnung, die davon ausgeht, dass es sich
beim Nur-Notariat und beim Anwaltsnotariat um gleichberechtigte, in
ihrem Umfang beizubehaltende Notariatsformen handelt, fand die
Diskussion um die richtige Notariatsform ihren (vorlaufigen)
Abschluss. Die Arbeit schildert den zeitlichen Ablauf und die
inhaltlichen Aspekte der Diskussion.
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