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In einem Zeitalter der Rechtsvielfalt und Professionalisierung waren die Trager der weltlichen Rechtspflege an den niedrigeren und mittleren Zivilgerichten im Alten Reich des 16. Jahrhunderts uberwiegend Praktiker, die die Kenntnisse zur Ausubung ihrer Tatigkeit vornehmlich aus der gerichtlichen Praxis und aus volkssprachlichen Rechtsquellen bezogen. Der auflagenstarken deutschsprachigen Praktikerliteratur kommt fur die Rezeption des roemisch-kanonischen Rechts in der weltlichen Rechtspflege eine bedeutende Rolle zu. In diesem Buch werden die bislang von der Forschung wenig beachteten fachlichen und ethischen Anforderungen an die Rechtspraktiker untersucht und AEmter von Richtern und Rechtsbeistanden anhand von Praktikerliteratur nachgezeichnet.
Die Diskussion uber die Rolle von Staat und Kirche im Schulwesen ist von zentraler Bedeutung und wirft bis in die heutige Zeit politische und gesellschaftliche Fragen auf. Die Arbeit beschreibt die Sakularisierung des Schulwesens als einen Teil der grundlegenden Loesung von Bildung und Bildungstragern aus der uber Jahrhunderte tradierten Verknupfung weltlicher und geistlicher Angelegenheiten. Sie soll die Vorgange bei der Trennung von Staat und Kirche als einer Forderung des Burgertums aufhellen. Die fur Niederhessen als Teil des Kurfurstentums Kassel aufgezeigte Entwicklung kann dabei beispielhaft fur das Volksschulwesen in ganz Deutschland stehen.
Die Arbeit befasst sich mit dem UEbergang von der franzoesischen zur preussischen Verwaltung auf linksrheinischem Gebiet im Zeitraum Marz bis Juni 1814. Nach der Niederlage Napoleons in der Voelkerschlacht bei Leipzig (16. bis 18. Oktober 1813) wurden in den besetzten Gebieten Generalgouvernements gebildet. Die Einrichtung des hier betrachteten Generalgouvernements wurde am 12. Januar 1814 in Basel beschlossen. Es wurde von Preussen bis zum 15. Juni 1814 fur gemeinsame Rechnung der verbundeten Machte (Preussen, OEsterreich, Russland, Grossbritannien und Schweden) verwaltet. Generalgouverneur war Johann August Sack, ein Beamter aus Steins Schule. Die vorgegebenen elementaren Verwaltungsziele waren: Aufrechterhaltung von Ordnung, Beschaffung von Geldmitteln und die Versorgung der alliierten Heere. Diese Ziele standen unter der weiteren Vorgabe, den Geist der Einwohner fur die "grosse Sache aller Staaten" zu gewinnen und ihnen mit der Aussicht auf eine "bessere Zukunft die Opfer des Augenblicks ertraglich" zu machen. Ob diese Ziele erreicht wurden, wird anhand der einzelnen Verwaltungszweige, Kommunalverwaltung, Justiz, Polizeiwesen, Forstverwaltung und Finanzverwaltung u.a. dargestellt. Dabei werden im Wesentlichen Materialien und Aktenunterlagen aus der Zeit Anfang des 19. Jahrhunderts ausgewertet. Als Ergebnis ist eine den Verhaltnissen angepasste Verwaltung festzustellen, die von den Einwohnern akzeptiert werden konnte.
Als das Rheinland nach der Niederlage Napoleons an Preussen fiel, trafen zwei Notariatsformen aufeinander: das preussische mit der Advokatur verbundene Notariat und das franzoesische Nur-Notariat. Wahrend die Altpreussen fortan das preussische System der Verbindung auch im Rheinland etablieren wollten, kampften die Rheinlander um ihr rheinisches Recht und das selbstandige Notariat. Erst mit der Bundesnotarordnung, die davon ausgeht, dass es sich beim Nur-Notariat und beim Anwaltsnotariat um gleichberechtigte, in ihrem Umfang beizubehaltende Notariatsformen handelt, fand die Diskussion um die richtige Notariatsform ihren (vorlaufigen) Abschluss. Die Arbeit schildert den zeitlichen Ablauf und die inhaltlichen Aspekte der Diskussion.
Kennzeichen der Arbeit ist die Untersuchung der rechtlichen Entwicklung des Domanenwesens anhand einer Fulle neu erschlossener Primarquellen aus Archiven, wie sie bisher noch nicht vorgenommen wurde. Schwerpunkt der Darstellungen sind die Regelungen in den einzelnen thuringischen Staaten. Die Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten uber die Neuregelungen des Domanenbesitzes nach 1918 werden fur jedes Land ausfuhrlich untersucht. Das Vorgehen der ehemaligen Landesherren und die Vereinbarungen zeugen von grossen Unterschieden auf geographisch engstem Raum. Ergebnis ist die Darstellung des Ablaufs des Domanenwesens in Thuringen und welche wirtschaftlichen und sozialhistorischen Hintergrunde sie beeinflussten.
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