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Das Problem der sogenannten Absprachen im Strafverfahren
beschaftigt seit Jahren die strafprozessuale Literatur ebenso wie
die Rechtsprechung. Mit dem ungenauen Schlagwort "Gestandnis gegen
Bewahrung" werden solche Absprachen haufig beschrieben. In der
Praxis kann eine Absprache jedoch diverse "Leistungen" zum
Gegenstand haben, so dass das Problem eine ausserordentlich grosse
Variationsbreite aufweist. Wahrend die Rechtsprechung zunachst nur
zu Einzelproblemen Stellung nahm, hat der Bundesgerichtshof in
seiner Entscheidung BGH 43, 195 einen Katalog von Grundsatzen
entwickelt. Dieser Katalog wurde hoechstrichterlich
weiterentwickelt. Die Arbeit beschaftigt sich mit der Frage, ob
damit eine mit dem geltenden Recht zu vereinbarende
"Verfahrensordnung fur Absprachen" geschaffen wurde.
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