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Die Autorin deckt Mangel des 89b HGB (Billigkeitsregelung) im europaischen Blickfeld auf und sucht nach Alternativen, die zu mehr Rechtssicherheit beitragen koennen. Hintergrund sind die uneinheitlichen rechtlichen Rahmenbedingungen auf europaischer und nationaler Ebene, die Auslegungsprobleme nach sich ziehen. Bei Vertragsbeendigung steht dem Handelsvertreter nach 89b HGB ein Anspruch auf angemessenen Ausgleich zu. Der Ausgleichsanspruch ist eine nicht durch Provisionszahlungen abgegoltene Vergutung fur Vorteile, die der Unternehmer aus den vermittelten Kundenbeziehungen nach Vertragsende zieht. Die Auslegung des 89b HGB wird massgeblich beeinflusst durch die EG-Richtlinie 86/653/EWG. Wahrend die 84 ff. HGB jedoch alle Vertreterarten erfassen, gilt die EG-Richtlinie nur fur Warenvertreter.
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