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Aus ihrer Entwicklung umgibt die Verwaltungssprache eine
sprachliche Normierung im Hinblick einer Allgemeinverbindlichkeit
gegenuber den Adressatinnen bzw. Adressaten, wobei deren
historische Kodifikation sowohl in Woerterbuchern als auch in
sonstigen Aufzeichnungen niedergeschrieben wurde. Dies betrifft
auch die verbindliche Einhaltung der Gendergerechten Formulierungen
in der oesterreichischen Verwaltungssprache: Durch Umformulieren
des Satzes soll die bzw. der Handelnde eindeutig in den
Prufberichten benannt werden. Diese Arbeit zeigt, inwieweit im
Hinblick einer optimalen Verstandlichkeit und Lesbarkeit der
Verwaltungssprache und deren Texte fur die Adressatinnen bzw.
Adressaten diese Ziele mithilfe einer EDV-Unterstutzungshilfe zu
erreichen sind. Zusatzliches Infomaterial ist dem Buch auf einer CD
beigefugt.
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