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Die Sterilisation geistig Behinderter wird in einer rechtlichen
Grauzone praktiziert. Es herrscht Rechtsunsicherheit A1/4ber die
ZulAssigkeit und die Grenzen dieses Eingriffs. In diesem Buch wird
das Thema interdisziplinAr von Medizinern verschiedener
Fachrichtungen, Juristen und in der Behindertenarbeit TAtigen
dargestellt. Die BeitrAge und insbesondere die Empfehlungen sollen
dazu beitragen, der erheblichen und gerade auf diesem Gebiet nicht
hinnehmbaren Rechtsunsicherheit A1/4ber die
ZulAssigkeitsvoraussetzungen dieses Eingriffs entgegenzuwirken.
Im Fruhsommer 1986 trafen sich - auf Einladung der Deutschen
Gesellschaft fur Medizinrecht (DGMR) - in Einbeck AErzte, Juri-
sten und Ethiker, um das schwierige und auch in unserer Zeit
ausserst heikle Thema des Therapieabbruchs beim schwerstgescha-
digten Neugeborenen gemeinsam zu bearbeiten. In einer Zeit, in der
viel von, Sterbehilfe' am Ende des Lebens die Rede ist, vergisst
man nur allzu leicht die schwere Aufgabe des Arz- tes,, Leidhilfe'
nach der Geburt eines Kindes zu leisten, das an schwersten, nicht
behebbaren koerperlichen Defekten leidet. Ziel der Tagung war es
nicht nur, den Wissensstand und das gegen- seitige Verstandnis der
Teilnehmer zu erweitern, sondern Empfeh- lungen zu erarbeiten, um
den AErzten Entscheidungshilfen zu geben und um zu mehr
Rechtssicherheit zu gelangen. Zu Beginn legten Fachreferate die
medizinischen, juristischen und ethischen Fakten und Parameter fur
die Diskussion und die Defi- nition der Grenzen der arztlichen
Behandlungspflicht dar. Die ent- sprechenden Krankheitsbilder
wurden aus perinatologischer, neo- nato logischer, padiatrischer
und kinderchirurgischer Sicht darge- stellt, die Schwierigkeiten
der Diagnostik und Prognose entspre- chender Leiden im Einzelfall
verdeutlicht und therapeutische Moeglichkeiten aufgezeigt. Die
rechtlichen und moraltheologischen Ausfuhrungen zeigten den AErzten
ihren Ermessensraum bei der Entscheidung, eine Therapie zu
beginnen, zu unterlassen oder eine begonnene Behandlung
abzubrechen. In diesem Zusammenhang kommt auch der schwierigen
juristischen Frage, ob und in wel- chem Umfang die Eltern in den
Entscheidungsprozess miteinzube- ziehen sind, erhebliche Bedeutung
zu. Eine ausfuhrliche interdisziplinare Diskussion der gesamten
Pro- blematik unter intensiver Mitarbeit aller Beteiligten schloss
sich an.
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