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Osteopathen und Chiropraktiker begannen damit, daB sie vor allem
interne Erkrankungen behandelten. Ihre angeblichen Behandlungs-
erfolge auf diesem Gebiet waren ein guter Grund dafiir, daB flir
Arzte, die sich in Europa in den 50er Jahren mit Chirotherapie zu
beschaf- tigen begannen, das Problem vertebroviszeraler Beziehungen
zunachst tabu war. Vereinzel e Kasuistiken trugen nur wenig dazu
bei, dieses Problem interessant zu machen. Es war erst Ende der
60er Jahre, daB es dank genauerer Diagnostik immer klarer wurde,
daB viszerale Erkrankungen nicht nur Head-Zonen und Muskelspasmen
hervor- rufen, sondern auch gewisse Storungsmuster der Wirbelsaule
zur Folge haben. . Welche Bedeutung hat nun der Beitrag von E.-G.
Metz? 1. Ausgangspunkt seines Werkes ist der Schmerz, sein Verlauf,
seine Analyse und Differentialdiagnose, weil der Verfasser es
begriffen hat, wie eng der Schmerz mit den Funktionsstorungen des
Bewe- gungssystems verkniipft ist. 2. Der Verfasser beschrankt sich
nicht auf ein vertebrales oder muskulares Storungsmuster. Er
versucht vielmehr, aIle wesent- lichen Funktionsstorungen des
Bewegungssystems bei Nierener- krankungen einschlieBlich der
Storungen der statischen Funktion und muskularer Fehlsteuerungen zu
erfassen, nebst aller reflekto- rischen Symptomatologie. 3. Bei
Gegeniiberstellung typischer organischer Nierenerkrankungen
(Pyelonephritis, Glomerulonephritis) und der Nephroptose gelingt es
ihm, iiberzeugend nachzuweisen, daB die Schmerzen bei Nephroptose
(fast) ausschlieBlich aus dem Bewegungssystem stam- men und sich
auch von denen bei "echten" Nierenerkrankungen unterscheiden.
In den Lohnburos der oeffentlichen und privaten Unternehmen ist die
Lohnerrechnung zu einem vorrangigen, aber auch schwierigen Pro blem
geworden. Grunde hierfur sind der Personalmangel in diesem Bereich,
die durch den Wettbewerb bedingte Notwendigkeit zu ratio nalisieren
und die Verwendung datenverarbeitender Anlagen. In der Praxis der
Betriebe, gleich welcher Groesse, erfordert es einen beachtlichen
Zeitaufwand, die Abzuge in der Lohnerrechnung zu er mitteln. Die
hierzu bestehenden gesetzlichen Regelungen, Tarifver trage und
betriebsinternen Vereinbarungen enthalten eine ausser ordentliche
Vielfalt von Vorschriften. Ihre Kompliziertheit, besonders die der
Sonderregelungen im Steuerrecht und in der Sozialversiche rung,
erschwert erheblich die maschinelle Abrechnung und bedingt vielfach
einen unwirtschaftlichen Einsatz der Lochkartenmaschinen und der
elektronischen Rechenanlagen. Aufgrund dieser betrieblichen
Erfahrungen befassen sich Praktiker privater und oeffentlicher
Verwaltungen sowie Vertreter der Wissen schaft, der Arbeitnehmer
und der Arbeitgeber in einer AWV-Arbeits gruppe mit den Fragen der
automationsgerechten Lohnerrechnung, um eine Vereinheitlichung und
Vereinfachung der Abzuge zu er reichen. Herr Professor Dr. August
Marx, Wirtschaftshochschule Mannheim, erhielt auf Anregung eines
Wirtschaftsverbandes den wissenschaft lichen Forschungsauftrag, die
derzeitigen Schwierigkeiten zu unter suchen. Sein Bericht fasst die
Untersuchungsergebnisse zusammen und zeigt, dass erhebliche
Rationalisierungsmoeglichkeiten auf diesem Ge biet noch ungenutzt
sind. Die Reformvorschlage sollten daher die Gesetzgeber und die
oeffentlich-rechtlichen Institutionen veranlassen, die Belange der
maschinellen Abrechnung im Rahmen einer koordi- 6 Vorwort nierten
Gesetzgebung zu prufen und zu berucksichtigen. Gleiches gilt fur
den Abschluss der Tarifvertrage durch die Tarifpartner. Es ist zu
erwarten, dass sich dadurch betrachtliche Erleichterungen in den
pri vaten und oeffentlichen Unternehmen ergeben.
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