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Die wiederherstellende Chirurgie nach Traumen hat in den
zuriickliegenden lahren eine entscheidende Weiterentwicklung
erfahren. Die Mitteilungen iiber die techni- schen Fortschritte und
die klinisch erreichten Ergebnisse sind einerseits erfreulich,
haben aber andererseits beim Patienten eine nicht immer zu
erfiillende Erwartungs- haltung hervorgerufen. Die uns heute zur
Verfiigung stehenden operativen Methoden erlauben
Korrekturosteotomien mit groBer Genauigkeit und Erfolgsaussicht.
Gerade weil Traumafolgen kaum zu schematisieren sind, muB aus
kritischer Abwagung von subjektiven Beschwerden, Diagnose und
Prognose fiir jeden Einzelfall erneut eine in- dividuelle,
angemessene Entscheidung getroffen werden. Die Planung und Ausfiih-
rung korrigierender Eingriffe wird mit der gleichen Sorgfalt wie
idiopathischen Ach- senstorungen erfolgen. Dennoch bedingen
traumatische Vorschaden und damit aktu- elle und prospektive
Komplikationen die Einsicht in das richtige MaB therapeuti- scher
Zielsetzung. Deswegen kommt auch dem aufklarenden Gesprach mit dem
Ver- letzten eine so wesentliche Bedeutng zu, urn das erreichbare
Behandlungsergebnis und das individuelle Risiko aufzuzeigen. Die
adaquaten therapeutischen Verfahren setzen eingehende theoretische
Kenntnisse, griindliche operative Ausbildung und hohe arztliche
Verantwortung voraus. Diese Vielschichtigkeit bei
Korrekturoperatio- nen aus traumatischer Ursache aufzuzeigen, ist
ein vorrangiges Anliegen der Heraus- geber. Das Thema der
Korrekturosteotomien nach Traumen an der unteren Extremitat wurde
bei einem Symposium abgehandelt, das wir aus AniaB des 65.
Geburtstages von Professor Dr. lorg Rehn veranstaltet haben. Ihm
wird die BuchverOffentlichung in Dankbarkeit gewidmet. Die Tagung
hat eindrucksvoll die Fahigkeit und Bereit- schaft zur
Zusammenarbeit von Chirurgen und Orthopaden bewiesen.
Das Gutachtenkolloqium 13 beschaftigt sich wieder mit aktuellen
Fragen der arztlichen Begutachtung. Das interdisziplinare Forum
handelt die Schwerpunkte ,Auswirkungen und Neuregelungen nach
Inkrafttreten des SGB VII/Fortschreibung der Beurteilungskriterien
zur BK 2108/Begutachtung nach Fussverletzungen/Besondere
Gutachtenfalle/Der sachverstandige Arzt/ Geschichtlich gewachsene
Verantwortung und Einflusse des modernen Rechtsstaates" ab und gibt
dem Leser Richtlinien fur die eigene Praxis an die Hand.
Das Gutachtenkolloquium 12 beschaftigt sich wieder in bewahrter
Form mit besonders aktuellen Fragen der arztlichen Begutachtung.
Das interdisziplinare Forum handelt die Schwerpunkte
HWS-Beschleunigungsverletzung, Minderung der Erwerbsfahigkeit,
Arbeitsunfahigkeit, Kriterien arztlicher Berichte und Gutachten mit
gewohnter Kompetenz ab und gibt dem Leser Richtlinien fur die
eigene Praxis an die Hand.
Das Gutachtenkolloquium 11 beschaftigt sich wieder in bewahrter
Form mit besonders aktuellen Fragen der arztlichen Begutachtung.
Das interdisziplinare Forum handelt die Schwerpunkte
Rotatorenmanschette, Muskulare Leistung, Begriffe der Gesetzlichen
Unfallversicherung, Beamtenunfallfursorge sowie Finger- und
Handverletzungen mit gewohnter Kompetenz ab und gibt dem Leser
Richtlinien fur die eigene Praxis an die Hand."
Das Gutachtenkolloquium 10 beschaftigt sich wieder in bewahrter
Form mit besonders aktuellen Fragen der arztlichen Begutachtung.
Das interdisziplinare Forum behandelt die Schwerpunkte Bildgebende
Verfahren, Der arztliche Sachverstandige, Begutachtung nach
Beckenverletzungen, Psychische Verarbeitung von Verletzungen,
Begutachtung des Fingerverlustes und Qualitatssicherung im
Berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren mit gewohnter Kompetenz
und gibt dem Leser Richtlinien fur die eigene Praxis an die Hand.
- Nach Verletzungen kann eine Kontaktallergie z.B. in der Folge von
Osteosynthesen entstehen oder klinisch manifestiert werden.
- Die medizinisch-fachliche und versicherungsrechtliche Diskussion
um die neuen Berufskrankheiten Nr. 2108 bis 2110 hat seit deren
Einfuhrung an Aktualitat noch zugenommen.
- Das Widerspruchsverfahren ist ein Beispiel dafur, dass sich das
Informationsbedurfnis nicht auf Patienten beschrankt.
Verfahrensablaufe und deren Ergebnisse dienen der fachlichen
Orientierung der arztlichen Gutachter und geben Hinweise auf
sozialpolitische Entwicklungen.
- Die Transparenz und die Fragen der Qualitatssicherung gewinnen
auch in Verbindung mit der Offentlichkeitsarbeit eine zunehmende
Bedeutung."
Aktuelle Fragen der neuen Berufskrankheiten, die vom
Bundesarbeitsminister als Verordnungsgeber mit Wirkung vom
01.01.1993 eingef}hrt worden sind, werden diskutiert. Die Beitr{ge
besch{ftigen sich mit den wissenschaftlichen Grundlagen der
Berufskrankheiten, mit den Anforderungen an das entsprechende
Verwaltungsverfahren und mit den Grundlagen f}r eine {rztliche
Begutachtung. Die versicherungsrechtlich-relevanten Fragen zur
Kausalit{t und zur Gelegenheitsursache werden f}r die Gesetzliche
Unfallversicherung aus der Sicht von Verwaltungsjuristen, [rzten
und Richtern abgehandelt und diskutiert. Die Notwendigkeit dazu
ergibt sich aus unterschiedlichen Auf- fassungen,die in der
medizinischen Literatur festzustellen sind und die im Hinblick auf
die Entwicklung der h|chst- richterlichen Rechtsprechung der
Sozialgerichtsbarkeit einer Kl{rung bed}rfen. Die Problematik der
Thrombose hat f}r die operativen F{cher und besonders f}r die
Chirurgie eineaktuelle klinische Bedeutung. Die Ma~nahmen zur
Pr{vention, zur Diagnostik und Therapie der Thrombose sind
verbunden mit den verschiedensten gutachtlichen Anschlu~fragen.
Diese betreffen die versicherungsrechtlichen Anspr}che des
Patienten und damit die Leistungspflicht der Versicherungs- tr{ger
wie auch die Beurteilung und die Haftung der verant- wortlichen
[rzte.
Die Unfallchirurgie hat in den letzten Jahrzehnten durch neue
Moeglich- keiten und Verfahren der Diagnostik und Therapie eine
enorme Weiter- entwicklung erfahren. Zur Bewaltigung der heute
gestellten Aufgaben ist die Beherrschung spezieller Methoden,
besonders operativer Verfahren, die uber die Regelversorgung
hinausgehen, unerlasslich. Hinzu kommen erweiterte Aufgaben in
Weiterbildung und Forschung. Die Schaffung des Teilgebietes
Unfallchirurgie war daher eine logische Konsequenz. Die Deutsche
Gesellschaft fur Chirurgie hat mit der Bildung einer Sektion fur
Unfallchirurgie dieser Entwicklung schon im Jahre 1974 Rechnung ge-
tragen. Mit der Bildung des Teilgebietes Unfallchirurgie ergaben
und ergeben sich, wie bei anderen Teilgebieten auch, Fragen und
Probleme, die Loesungen erfordern. Voranzustellen ist das
Verhaltnis zum Mutterfach und die Aufgabenteilung, die Abgrenzung
der Kompetenzbereiche, die Anpassung der Arbeitsbereiche an die
oertlichen Verhaltnisse und die Krankenhausstrukturen u. a. Bei der
Vielgestaltigkeit der gegebenen Bedingungen kann es keine allgemein
gultige Patentloesung geben, die allen Verhaltnissen gerecht wird
und damit die anstehenden Probleme zu beseitigen in der Lage ist.
Offenstehende Fragen aufzuzeigen, ihre Beant- wortung freimutig zu
diskutieren und soweit als moeglich einer Klarung zuzufuhren, war
das Ziel der Arbeitstagung der Sektion Unfallchirurgie im Januar
1987 in Duisburg.
Verbindung damit letzten Endes sinnvoll. Das vorliegende Buch
wendet sich daher insbesondere an Fachschwe stern/pfleger, die auf
unfallchirurgischen, aber auch allgemein, chirurgi schen
Abteilungen tatig sind."
Das Anliegen des Buehes ist es, die Hygieneanforderungen aus berufs
genossensehaftlieher Sieht darzustellen. Hygiene im Krankenhaus und
insbesondere im Operationsbereieh ist in der Traumatologie von
besonderer Bedeutung. Der Unfallverletzte unter liegt aufgrund
pathophysiologiseher Besonderheiten einem erhohten In
fektionsrisiko. Am Beispiel einer Knoeheninfektion wird deutlieh,
wel ehe medizinisehen, psyehosozialen und volkswirtsehaftliehen
Probleme naeh einer derartigen Komplikation auftreten konnen. Daher
sind aIle Bemiihungen gereehtfertigt, posttraumatisehe Infektionen
zu verhin demo Hierbei spielen die MaBnahmen zur Keimreduzierung im
Umfeld des Traumapatienten eine hervorgehobene Rolle. Die
Hygieneriehtlinien haben insbesondere fUr operative Einheiten, in
denen Osteosynthesen durehgefUhrt werden, ihre Giiltigkeit. Vor
diesem Hintergrund werden die HygienemaBnahmen im Opera
tionsbereieh systematiseh diskutiert. Hinzu kommt die Bespreehung
von bauliehen Anforderungen an operative Einheiten und das
Aufzeigen von Mindestanforderungen. An der Gliederung in einen
aseptisehen und septisehen Operationsbereieh ist grundsatzlieh
festzuhalten. Bei der Pla nung und Neugestaltung groBerer
Operationsabteilungen sollte man die bauliehe Trennung anstreben.
Dies entsprieht aueh dem Ergebnis von Arbeitssitzungen der
"Kommission fUr Krankenhaushygiene und Infek tionspravention" des
Bundesgesundheitsamtes mit Beteiligung von Ver tretem des
Hauptverbandes der gewerbliehen Berufsgenossensehaften. DIE
HERAUSGEBER Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines zur
Infektionskontrolle ."
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