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J eder Arzt in Deutschland und wohl auch in den meisten anderen Landern ist verpflichtet, einer Ladung als Sachverstandiger Folge zu leisten. Oft erscheint der Arzt zunachst als Zeuge vor Gericht, und der Gang der Verhandlung ergibt dann haufig die Notwendigkeit fiir den Richter, ihn als Sachverstandigen zu horen. Dabei ist nicht selten festzustellen, daB er iiber neuere Anschauungen bei forensischer Beurteilung schwierigerer Fragestellungen nicht geniigend orien tiert ist. Neue Dntersuchungsmoglichkeiten'und -methoden sind gefunden worden, andere Deutungen bekannter medizinischer Tatbestande haben sich ergeben. In einer Zeit, in der auf dem Gebiete der Rechtspflege derartig wichtige Verande rungen vor sich gehen, wie es in Deutschland z. B. die Entwicklung von dem alten, seit mehreren Menschenaltern giiltigen Strafrecht zum neuen national sozialistischen Volksstrafrecht ist, hat auch die Medizin und damit jeder Arzt, der im Rahmen dieses Rechts als Sachverstandiger Gehilfe und Berater des Richters ist, die Aufgabe, sich die Fortschritte unserer Erkenntnis auf dem je weiligen Gebiet arztlicher Sachverstandigentatigkeit nach Kraften anzueignen. Mannigfache Versuche dazu sind auch im deutschen Schrifttum schon vor handen und erfiillen diese Aufgabe zu ihrem Teil. In der von uns nunmehr begonnenen Schriftenreihe solI versucht werden, auf Einzelgebieten dem Arzt einen Uberblick besonders iiber die schwierigeren forensischen Beurteilungen medizinischer Tatbestande zu geben. Freiheit, Ehre und Leben des einzelnen stehen auf dem Spiel, nicht weniger aber die Rechtssicherheit, der Rechtsschutz der Allgemeinheit, die immer mehr auch Gefahrdungsschutz verlangt."
Neben den l 'ortschritten der Wissenschaft und Technik haben die groBen Ereignisse der letzten Jahre auch auf dem Gebiete der Vergiftungen viele Neu erscheinungen und manche Umwalzungen mit sich gebracht. Dadurch ist das Bedurfnis und der von vielen Seiten geauBerte Wunsch nach einem neuzeit lichen, kurz gefaBten Lehrbuch der Toxikologie entstanden . . Das vorliegende Werk will diesem Bedurfnis entgegenkommen. Seinen Grundstock biIden die zum Teil abgeanderten und gekiirzten Beitrage zum Abschnitt "Vergiftungen" aus dem im gleichen Vcrlage erschienenen Band IV/2 der 2. Auflage des Handbuches der inneren Medizin, herausgegeben von G. von Bergmann und R. Staehelin. Zahl und Bedeutung der Vergiftungen nehmen fortwahrend zu. Wenn dieses Buch auch in erster Linie fur Mediziner gesehrieben ist, so muB doch betont werden, daB auch anderen Kreisen ein hohes Interesse an den Schadi gungen durch Gifte zukommt. Von der theoretischen Bedeutung der Gifte fur Biologie und Naturwissenschaft solI hier nicht die Rede sem. Dagegen muB auf ihre uberaus vielgestaltigen Beziehungen zum menschlichen Leben hin gewiesen werden. Eine auf Sachkenntnis beruhende Einschatzung der Gefahr ist jedoch recht selten. Vergiftungen greifen in mannigfaltiger Weise ein in die Rechtspflege - sowohl Strafrecht wie Civilrecht, Polizeirccht -, in das staatliche und private Versicherungswesen - Unfalle, Haftpflicht, Versicherungs medizin, gerichtliche Medizin -, in die Wohlfahrtspflege - Arbeiterfiirsorge, Gewerbepolizei, Gewerbehygiene, soziale Medizin -, in die Medizinalgesetz gebung, in den Verkehr mit Nahrungs- und GenuBmitteln."
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