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in eine anaIytische Rechtslehre Herausgegeben von Harald Kindermann Springer-Verlag Berlin Heidelberg New York London Paris Tokyo JURGEN RODIG t Dr. jur. HARALD KJNDERMANN Postfach 11 06 09 0-6300 GieBen Mit 14 graphischen Oarstellungen CIP-Kurztitelaufuahme der Deutschen Bibliothek ROdig, Jiirgen: Einfiihrung in eine analytische Rech tslehre 1 Jiirgen Rodig. Hrsg. von Harald Kindermann. - Berlin; Heidelberg; New York: Springer, 1986. ISBN-13: 978-3-642-71398-9 e-ISBN-13: 978-3-642-71397-2 DOl: 10.1007/978-3-642-71397-2 Das Werk ist urheberrechtlich geschiitzt. Die dadurch begriindeten Rechte, insbesondere die der Ubersetzung, des Nachdrucks, der Entnahme von Abbildungen, der Funksendung, der Wiedergabe auf photomechanischem oder ahnlichem Wege und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Die Vergiitungsanspriiche des 54, Abs. 2 UrhG werden durch die "Verwertungsgesell schaft Wort," Miinchen, wahrgenommen. (c) Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1986 Softcover reprint of the hardcover 1st edition 1986 Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, daB solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten waren und daher von jedermann benutzt werden diirften."
Was Jlirgen Rodig unter Gesetzgebungstheorie ver- stand und welche Bedeutung er ihr zumaB, ist in der Einleitung zu den "Studien" aus dem Jahre 1976 nachzulesen. Diesen Ansatz galt es fortzuflihren. Allerdings mit einer Einschrankung: Rodigs Denken war ganz zentral von der mathematischen Logik be- stimmt. In ihr sah er 'seine' Methode und sie soll- te ihn auch zu 'seinem' System der Gesetzgebungs- theorie flihren. Logische Untersuchungen bildeten denn auch - besonders durch Rodigs eigene Arbeiten - ein Kernstlick der ersten Studien. Rodigs frliher Tod muBte hier eine Zasur setzen. In Abkehr von der Normlogik vertrat Rodig nicht nur die Anwen- dung einer, wie er es nannte, "ganz normalen mathe- matischen Logik" in der Rechtswissenschaft, im Be- reich der Gesetzgebungstheorie ist ihm der logi- sche Ansatz liberhaupt erst zu danken. Zu genu in war dabei sein Denken, als daB er bereits unmittel- bare Nachfolger hatte finden konnen. Arbeiten zur Logik wird man deshalb in diesem Band vergeblich suchen. In Jlirgen Rodig fand ich einen akademischen Lehrer, der eine fast erdrlickende schopferische Kraft und Brillanz mit groBer menschlicher Glite verband. Flir die allzu kurze Zeit, die ich mit ihm arbeiten durfte, mochte ich ihm hier danken. GieBen, im Herbst 1982 HARALD KINDERMANN Inhaltsverzeichnis Gesetz als Regelungsform Uber Arbeitsrechtkodifikation. THEO MAYER-MALY 2 Die Abgrenzung von Schuldrecht und Handelsrecht als legislatorisches Problem. EBERHARD SCHWARK 11 Empirisches zum Stichwort Gesetzesflut. WOLFGANG C. MULLER . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Untersuchung von Referenzen und Kornrnuni- tionen in der Gesetzgebung. FRIEDRICH LACHMAYER . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Auf den ersten Blick mag es vielleicht uberraschen, daB eine GroBfor- schungseinrichtung auf dem Gebiete der Mathematik und Datenverarbeitung sich mit Gesetzgebungstheorie befaBt. Die Gesellschaft fur Mathematik und Datenverarbeitung hat ihre Aufgabe jedoch von Anfang an nicht nur auf ihr engeres Arbeitsgebiet angelegt, sondern als das verstanden, was sich gerade in letzter Zeit als bedeutsam erwiesen hat, narnlich logische und mathematische Methoden zur Analyse von Informations- und Kornrnunika- tionsstrukturen mit dem Ziel einzusetzen, sie ebenso fur aile Beteilig- ten transparent zu machen wie auch einer rationalen und zweckentspre- chenden Gestaltung zuzufuhren. Besonders dringend scheint eine Reali- sierung dieser Zielsetzung auf dem Gebiet des Rechtswesens, da hier in ganz besonderem MaBe aile Mitglieder einer sozialen Gemeinschaft unter undurchsichtiger Rechtssetzung und Rechtsauslegung (und -anwendung) zu leiden h tten. Daher besitzt die GMD ein eigenes Institut fur Datenver- arbeitung im Rechtswesen. In zahlreichen Einzelprojekten befaBt sich dieses mit der DV-bezogenen Systemanalyse komplexer Normgefuge, wie auf dem Gebiete des Datenschutzes, des Gerichtskosten- und -kassenwesens, des Zustellungsrechts oder der Datenubertragung in der offentlichen Ver- waltung. Insbesondere das Thema der "automationsgerechten Rechtssetzung" zeigt den Zusammenhang zwischen Rechtstheorie, Logik und Datenverarbeitung. Die im Herbst 1975 durchgefuhrte Tagung zur Theorie der Gesetzgebung, in der zum erstenrnal in der Bundesrepublik versucht worden ist, die hierzu international bestehenden, unterschiedlichen Ans tze zu einer Diskussion zu vereinigen, fugt sich in dieses Prograrnrn der GMD gut ein. Sie kam auf Anregung von Professor Dr. JURGEN RODIG zustande, der sie durch groBen personlichen Einsatz vorbereitet und maBgebend gestaltet hat.
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