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The value of the more general and abstract efforts of politi- cal
theory, of what may perhaps be called the philosophy of the state,
is often questioned. It is urged on the one hand that the true
science of politics cannot go beyond the study of the actual
organization of government and of its relations to other social and
economic institutions. On the other hand, it is asserted that
political philosophy, because it is necessarily a priori in method,
cannot do more than ring the changes on certain fundamental types
of theory which were stated once for all in the far-distant past.
Thus, for example, Professor Dunning in his recent book on
Political Theories Irom Rousseau to SPencer says, "Greek Thought on
this problem [the justification of authority and submission] in the
fourth and third centuries before Christ in- cluded substantially
all the solutions ever suggested. " 1) Nevertheless, with some ups
and downs, political philosophy goes on; it is one of those
subjects of pennanent human inter- est which, whether "scientific"
or not, men are not likely to abandon. To be sure, it does at times
degenerate into an apol- ogy for special interests in their endless
struggle for power. This danger can scarcely be avoided when men
undertake to weigh values and to estimate the importance of
tendencies that have not yet eventuated in political fact. But
notwithstanding this danger, the criticism of principles is
indispensable.
Die jungste Entwickelungsphase der Staatslehre, welche insbesonders
mit den Namen Kelsen und Duguit verknupft ist, wurde hier nicht
erortert. Ueberhaupt bezweckt vorliegen de Schrift nicht, den
gesamten Inhalt der Staatslehre zur Darstellung zu bringen, sondern
Kritik zu uben an dem Inhalt vom Standpunkte der Lehre von der
Rechtssouveranitat. Fur diese Lehre verweise ich auf meine fruheren
Arbeiten. H.K. Leiden, Dezember 1929. ERSTES KAPITEL EINLEITUNG Die
Lehre vom Staat hat eine Geschichte durchlau fen, deren
Hauptetappen wir kritisch beschreiben wol len. Ehe wir dazu
ubergehen, ist es aber notig festzustel len, was unter dem
neutralen Ausdruck "Staat" ver standen wird 1). A. Begriff des
Staates Als Ausgangspunkt nehmen wir den Begriff der Ge meinschaft,
welcher denjenigen des Staates umfasst. Damit meint man eine
Verbindung von Menschen, welche aus der Wirkung einer identischen
Zweckset zung oder Idee hervorgeht. Soviele Zwecksetzungen oder
Ideen, soviele Gemeinschaften kann es geben. Der Staat ist eine
jener vielen Gemeinschaften, welche eine Verbindung zwischen den
Menschen zustandebringen. Was ist nun der Zweck oder die Idee,
welche die Men schen zu einer Staatsgemeinschaft verbindet? Auf
diese Frage gibt die Geschichte die Antwort, dass der Staat eine
Rechtsgemeinschaft ist, also eine Verbindung, welche aus der
Wirkung der Rechtsidee ') S. Verhandlung "Recht, Wet en Staat" (in
etymologischer Be deutung) von Prof. Muller Sr. in "Mensch en
Maatschappij," Juli 1925. Krabbe, Staatslehre 1 2 EINLEITUNG
hervorgeht. Es gibt aber mehrere Staaten, was auf eine
Verschiedenheit des Maaszstabes hinweist, welcher bei der
Verwirklichung des Rechts verwendet wird."
Die in diesem Buche entwickelte Staatslehre ist aus den Er
gebnissen meiner Schrift: "die Lehre der Rechtssouveranitat" (1906)
hervorgegangen. Wahrend jene Schrift insbesondere die Lehre von der
Staatssouveranitat kritisierte, bezweckt die jetzt vorliegende
hauptsachlich, die positiven Grundlagen der ge genuberstehenden
Lehre von der Rechtssouveranitat auseinan derzusetzen und damit die
moderne Staatsidee zum Ausdruck zu bringen. Auch diese Schrift
wurde in der niederlandischen Sprache, meiner Muttersprache,
abgefasst, ist aber in eine den Auslan dern zuganglichere Sprache
ubersetzt worden, wofur ich auch diesmal die deutsche Sprache
wahlte, weil die Ergebnisse spe ziell denjenigen der deutschen
Staatswissenschaft gegenuber Stellung nehmen. Der Uebersetzung
liegt das unter dem gleichen Titel in nie derlandischer Sprache
erschienene Werk, welches im Jahre 1915 veroffentlicht wurde, aber
bereits vor dem Kriege druck in fertig war, zu grunde. Nachher
veroffentlichte ich, gleichfalls niederlandischer Sprache, eine
Schrift: "Het Rechtsgezag" (1917), welche, anlasslich der
hierzulande erschienenen Kriti ken, eine Verteidigung und
Erlauterung der modernen Staats idee enthielt. Diese Schrift ist in
der hier vorliegenden mitver arbeitet worden, demzufolge diese
deutsche Ausgabe eine Zu sammenfassung der beiden obenerwahnten
niederlandischen Schriften bietet. H. K. LEIDEN, Mai 1919.
INHALTSVERZEICHNIS. Seite EINLEITUNG. DIE MODERNE STAATS IDEE
ERSTES KAPITEL STAATSAUTORITAT UND RECHTSAUTORITAT . 3 I. Der
Gegensatz zwischen der alten und der neuen Staatsidee " . . . . . .
. . . 3 11. Das Aufkommen der modernen Staatsidee. 6 111. Die
Bedeutung der modernen Staatsidee 9 ZWEITES KAPITEL."
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