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GmbH-Geschaftsfuhrer, die eigene Geschafte zu Zwecken der
Geschaftsfuhrung abschliessen, sieht der BGH als Verbraucher an.
Dies soll auch fur Allein-Gesellschafter-Geschaftsfuhrer gelten.
Das BAG hat mit seiner Entscheidung vom 19. Mai 2010 Anlass
gegeben, dieses Ergebnis zu uberprufen. Der Autor geht in seiner
Untersuchung der Ansicht der Rechtsprechung nach. Er stellt den
Verbraucherbegriff ausfuhrlich in seinem verfassungsrechtlichen,
historischen und europarechtlichen Kontext dar und ubertragt ihn
auf die gesellschaftsrechtlichen Grundsatze zum Verhaltnis des
Geschaftsfuhrers zur Gesellschaft. Im Ergebnis stimmt er der
Rechtsprechung des BGH zu.
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