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Die Gefangenenarbeit ist ein kontrovers diskutiertes Thema des
Strafvollzugs. Im Mittelpunkt der Diskussion um die Wirksamkeit
dieses zentralen Resozialisierungsmittels stand stets die niedrige
Entlohnung. Am 1. Juli 1998 entschied das Bundesverfassungsgericht,
dass die Bemessung des Entgelts fur Pflichtarbeit mit dem
Resozialisierungsgebot nicht zu vereinbaren war. Es gab aber nur
die ausseren Grenzen einer Neuregelung vor. Die Analyse und die
Konsequenzen des Urteils bilden daher den Kern dieser Arbeit.
Moegliche Neuregelungen werden hinsichtlich Verfassungsmassigkeit
und Praktikabilitat untersucht, wobei auch das Ausland und
betriebswirtschaftliche Aspekte ins Blickfeld rucken. Ein
besonderes Augenmerk gilt der Variante einer nicht-monetaren
Anerkennung. Am Ende schlagt der Autor zum einen ein eigenes
Entlohnungsmodell vor. Zum anderen bewertet er die neue, am 1.
Januar 2001 in Kraft getretene Regelung.
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