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Das Werk kommentiert die Musterberufsordnung, also das Berufsrecht der AErztinnen und AErzte in Deutschland. Die Neuauflage arbeitet die AEnderungen, die der 125. Deutsche AErztetag beschlossen hat, ein. Die Berufsordnung fur AErztinnen und AErzte bleibt auch nach den AEnderungen im Burgerlichen Gesetzbuch (Behandlungsvertrag) und im StGB (Korruption im Gesundheitswesen) aktuelles Berufsrecht, weil diese Normen teilweise andere Regelungsziele verfolgen. Des Weiteren oeffnet sich das Berufsrecht auch neuen Entwicklungen wie der Digitalisierung (Stichwort Fernbehandlung). Das Urteil des BVerfG zur Sterbehilfe treibt die AErzteschaft nach wie vor um. Im Berufsrecht wurde die entsprechende Vorschrift 16 geandert. Der Einfluss berufsfremder Investorinnen und Investoren (private equity) auf Einrichtungen im Gesundheitswesen wachst dynamisch. Das Berufsrecht muss sich dieser Entwicklung stellen. Der Kommentar entwickelt hierzu Loesungsansatze. Der Kommentar will der Praxis - AErzten und Juristen - auch in der Neuauflage ein zuverlassiger und kompetenter Begleiter im Umgang mit der Berufsordnung fur AErztinnen und AErzte sein.
Das Medizinproduktegesetz (MPG) ist keine deutsche Erfindung. Es entstand als Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf europarechtliche Vorschriften, die vor allem der Bildung eines einheitlichen Markts fur Medizinprodukte dienen sollen. Das Werk berucksichtigt die seit dem Erscheinen der ersten Auflage eingetretenen AEnderungen bis hin zum Gesetz zur AEnderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften. Da inzwischen auch das Heilmittelwerbegesetz auf Medizinprodukte Anwendung findet, wurde es mit einer kurzen Kommentierung ebenfalls aufgenommen.
Der Kommentar befindet sich nunmehr auf dem (fragilen) Gesetzesstand der 15. Novelle zum Arzneimittelgesetz. Seit der Vorauflage sind die 11. bis 15. Novelle und zahllose weitere Gesetzes nderungen hinzugekommen. Sie mussten eingearbeitet und in der Kommentierung ber cksichtigt werden. Die meisten der nderungen gehen dabei auf europarechtliche Richtlinien oder Verordnungen zur ck, aber auch auf nationale nderungen wie etwa im Apothekenrecht.Der Kommentar enth lt neu auch eine bersicht ber das japanische Zulassungsverfahren, eine kurze Kommentierung des Heilmittelwerbegesetzes sowie einen berblick ber die Grundz ge des Medizinproduktegesetzes (MPG) und des Transfusionsgesetzes (TFG). In diesen Rechtsgebieten sowie im Apotheken- und im Heilmittelwerberecht sollen nach der Fachanwaltsordnung f r den Fachanwalt Medizinrecht die Grundz ge vermittelt werden.
Der Bundestag hat im Jahr 1998 das Transfusionsgesetz beschlossen.
Es regelt die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und die
Anwendung von Blut und Blutprodukten. Die dabei einzuhaltenden
Standards ergeben sich aus Richtlinien, die aufgrund des Gesetzes
erlassen wurden (Hamotherapie-Richtlinien).
Entwicklungen in Biomedizin, Genetik und Informatik fA1/4hren zu einem Wissenszuwachs im VerstAndnis der Ursachen und Entstehungsmechanismen von Krankheiten. Damit verbunden ist die Hoffnung, zukA1/4nftig Krankheitsrisiken frA1/4hzeitiger zu erkennen und durch MaAnahmen der Entwicklung von Krankheiten vorzubeugen. Mehr als andere Untersuchungsergebnisse erlauben genetische Informationen Aussagen A1/4ber den Gesundheitszustand auch von FamilienangehArigen. Sie bergen damit das Risiko konfligierender Interessen im Hinblick auf deren autonome LebensfA1/4hrung und informationelle Selbstbestimmung in sich. Das Buch enthAlt die auf dem 10. Einbecker Workshop gehaltenen VortrAge, die sich aus medizinisch-naturwissenschaftlicher und juristischer Sicht mit dem Thema befassen. Im Anhang werden wichtige Materialien zum Thema Gentest ergAnzt. So ist das Asterreichische Gentechnikgesetz, der Schweizer Entwurf eines Gentestgesetzes und der Entwurf der Fraktion der GRAoeNEN im Bundestag fA1/4r ein Deutsches Gentestgesetz enthalten.
Angesichts zunehmender medizinischer Erkenntnisse und Errungenschaften sind viele Menschen besorgt, am Ende ihres Lebens einer Apparatemedizin ausgesetzt zu sein und sinnlose lebensverlAngernde MaAnahmen erdulden zu mA1/4ssen, obwohl das Leben unaufhaltsam verlAscht und keine Aussicht auf echte Heilung mehr besteht. Viele Menschen haben Angst vor einer nur am Leben haltenden und aus ihrer Sicht unsinnigen Maximaltherapie, die vielleicht auch gelegentlich nur wissenschaftlich begrA1/4ndbar ist. PatientenverfA1/4gungen und Vorsorgevollmachten kAnnen helfen, den Willen des Menschen am Ende des Lebens fA1/4r alle Beteiligten klar zu machen. Rechtliche und gesetzliche Vorgaben machen die Durchsetzung des Patientenwillens oft schwierig. Die Deutsche Gesellschaft fA1/4r Medizinrecht (DGMR) e.V. hat sich diesem Spannungsfeld zwischen Medizin, Ethik und Recht im Rahmen eines Workshops in Heidelberg angenommen und griffige Empfehlungen fA1/4r alle Beteiligten abgegeben.
Das SpannungsverhAltnis von wissenschaftlicher Neugier und der WA1/4rde des Menschen vor allem im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung des Menschen ist hochaktuell. Alle in diesem Bereich TAtigen haben die stAndige Aufgabe, die Forschung am Menschen auf ihre rechtliche und ethische Vertretbarkeit hin zu A1/4berprA1/4fen. Wieviel schwieriger diese Aufgabe heute geworden ist, zeigt sich bereits an der Entwicklung der geltenden Rechtsgrundlagen. Der EinfluA der europAischen Einigung etwa im Bereich der Forschung an Arzneimitteln oder bei der Entwicklung von Medizinprodukten macht dies unA1/4bersehbar deutlich. Die Deutsche Gesellschaft fA1/4r Medizinrecht hat sich zu Aufgabe gestellt, anlAAlich eines Symposiums aufzuzeigen, in welche Richtung die Entwicklung in den nAchsten Jahren gehen wird.
Der Gesetzgeber und die arztlichen Selbstverwaltungsorgane haben in jungster Zeit die Anforderungen an die arztlichen Qualitatssicherungsmassnahmen verscharft. Eine Vielzahl medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften hat Leitlinien vorgelegt und so einen Beitrag zur Qualitatssicherung geleistet. Manche Mediziner fuhlen sich dadurch in ihrer arztlichen Berufsausubung beschrankt und beklagen eine Uberreglementierung, die nicht der Sicherung der arztlichen Qualitat, sondern vornehmlich der Kontrolle medizinischer Leistungen diene. Die Deutsche Gesellschaft fur Medizinrecht (DGMR) e.V. hat sich dieses medizinrechtlichen Spannungsfeldes angenommen und Empfehlungen erarbeitet, die sich vorrangig an die Organe der arztlichen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und an den Gesetzgeber richten."
Klinische PrA1/4fungen von Arzneimitteln (und Medizinprodukten) bilden den GroAteil klinisch-medizinischer Forschung an UniversitAten. Mit derartigen PrA1/4fungen darf seit 1994 nach dem Arzneimittelgesetz erst begonnen werden, wenn eine zustimmende Bewertung einer Ethikkommission vorliegt. SchlieAlich wird der Sponsor mit dem Leiter der klinischen PrA1/4fung einen PrA1/4fvertrag abschlieAen. Nur die GrundzA1/4ge des Verfahrens vor der Ethikkkommission sind durch die VerfahrensgrundsAtze des Arbeitskreises medizinischer Ethikkommissionen vorgegeben und werden von den Ethikkommissionen im Grundsatz auch angewandt. Da die PrA1/4fung vor Ort nicht einheitlich geregelt ist, bieten die Autoren anhand von Antragsformularen und MustervertrAgen Anregungen und Hinweise fA1/4r diejenigen, die sich dem Verfahren der Ethikkommissionen unterziehen.
]ber 90 000 angestellte und beamtete [rzte arbeiten in Deutschland in Krankenh{usern unterschiedlicher Tr{ger. Entsprechend vielgestaltig sind ihre Dienst- und Arbeitsbedingungen. Weder Vorschriften noch arbeits- und dienstrechtliche Probleme sind bisher zusammenfassend dargestellt worden. Hier will das Lexikon Abhilfe schaffen. Von A bis Z - "[rztliche Approbation" bis "Zusatzbezeichnung" - soll es dem Krankenhausarzt schnelle und verst{ndliche Antwort auf seine Statusfragen geben. Die enge organisatorische Verzahnung zwischen {rztlichem und nicht{rztlichem Bereich macht es auch zum Ratgeber nicht{rztlichen Personals. Die gro~e Nachfrage hat Autoren und Verlag zu einer 2. unver{nderten Auflage bewogen.
Gutachten erstellen - dies erfordert Wissen und den Blick uber den Tellerrand! Als Gutachter stellen Sie ihr Fachwissen und ihre Kompetenz Gerichten, Behoerden, Versicherungen und anderen Auftraggebern zur Verfugung. Hier finden Sie alles uber die Grundlagen und Besonderheiten bei der Gutachtenerstellung und profitieren von der langjahrigen Erfahrung der Autoren: Basiswissen nachlesen Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Begutachtung Organbezogene Darstellung der Erkrankungen Kausalitaten erkennen und Systematik anwenden In jedem Kapitel enthalten: Diagnostik Krankheitsdefinition Fragen zum Zusammenhang Bewertung nach dem Sozialrecht Fragestellungen aus der Privatversicherung Hinweise zur Prognose Risikobeurteilung und Verbesserung durch Rehabilitation Praxisplus Leitlinien fur die Begutachtung Abrechnungsbeispiele und Tabellen zu Vergutungen Internetadressen NEU: Erweitert um ICF sowie Rechtsgrundlagen fur Schweiz und OEsterreich Sowohl fur jeden arztlichen Gutachter als auch fur den Auftraggeber von Gutachten als Nachschlagewerk bestens geeignet!
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