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Das Buch thematisiert die Auslegung und Fortwirkung von
Satzungsbestimmungen und Beschlussen der werbenden Gesellschaft in
der Liquidation sowie die Gestaltung der inneren Ordnung der
aufgeloesten GmbH. Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit liegt auf
der Verwirklichung der Privatautonomie nach der Aufloesung der
Gesellschaft. Hierzu betrachtet der Autor den Umfang und die
Moeglichkeit einer freien Gestaltung der Rechtsbeziehungen der
Beteiligten. Er stellt die Ermittlung des massgeblichen Willens der
Akteure bei unklaren Bestimmungen oder Regelungen dar und
unterzieht dieser einer kritischen Bewertung. Der Autor geht von
dem gestaltungsrechtlichen Grundsatz "in dubio pro libertate" auch
fur die Liquidationsgesellschaft aus und bekraftigt eine im
Vordingen befindliche Ansicht zur subjektiven Auslegung.
Der Autor beschaftigt sich mit Rechtsanwalten, die eine
Aktiengesellschaft uber ihre Funktion als Mitglied des
UEberwachungsorgans hinaus beraten. Diese koennen grundsatzlich
zusatzliche Beratungsvertrage mit der Aktiengesellschaft
schliessen, welche an den Vorgaben der 113, 114 AktG zu messen
sind. Sofern der Beratungsvertrag das Aufsichtsratsmitglied zum
Tatigwerden als Rechtsanwalt verpflichtet, ist infolge der
Doppelrolle ferner auch das Berufsrecht der Rechtsanwalte zu
beachten. Schwerpunkt des Buches ist die Darstellung der
aktienrechtlichen und berufsrechtlichen Rahmenbedingungen fur
Beratungsvertrage mit Rechtsanwalten bzw. deren Sozietaten. Ebenso
werden im Zuge der Darstellung die relevanten Regelungen des
Deutschen Corporate Governance Kodex einer kritischen Bewertung
unterzogen.
Die Autorin untersucht Rangrucktrittsvereinbarungen, die
insbesondere von Nichtgesellschaftern mit einem spateren
Insolvenzschuldner abgeschlossen werden. Dabei geht es vor allem um
die Voraussetzungen fur die Vereinbarung eines Rangrucktritts und
die moegliche Angreifbarkeit einer solchen Vereinbarung in einem
spateren Insolvenzverfahren. Das Thema hat durch die Einfuhrung des
39 Abs. 2 InsO an Aktualitat gewonnen. Eine weitere, neuere
Regelung findet sich in 19 Abs. 2 S. 2 InsO, die allerdings nach
ihrem Wortlaut auf Rangrucktritte mit Gesellschaftern der spateren
Insolvenzschuldnerin beschrankt ist. Das Werk beleuchtet eingehend
das Verhaltnis dieser beiden Vorschriften zueinander. Besondere
Bedeutung erfahrt die Thematik auch aufgrund eines Urteils des BGH
vom 5. Marz 2015.
Im Mai 2017 wurde die AEnderung der Aktionarsrechterichtlinie nach
einem langanhaltenden Gesetzgebungsprozess im Amtsblatt der
Europaischen Union veroeffentlicht. Eine zentrale Norm der
Richtlinie stellt Art. 9c dar, der die Geschafte mit nahestehenden
Personen und Unternehmen (sog. Related Party Transactions) einer
unionsweiten Harmonisierung unterwerfen moechte. Die Arbeit
untersucht, wie der Regelungsinhalt des Art. 9c moeglichst
harmonisch in nationales Recht umgesetzt werden kann. Vor diesem
Hintergrund erarbeitet der Autor ein konsistentes Schutzsystem,
dass zum einen dem Richtlinieninhalt vollkommen gerecht wird und
zum anderen derart restriktiv ist, dass nationales Recht,
insbesondere das bekannte und bewahrte deutsche Konzernrecht,
weitestgehend erhalten bleiben kann.
Der Autor widmet sich der Frage, ob die Thesaurierungspflicht
geeignet ist, das verminderte Stammkapital der UG
(haftungsbeschrankt) auszugleichen. Fur deren Beantwortung erfolgt
eine kurze Auseinandersetzung mit dessen Sinnhaftigkeit unter
Beachtung auslandischer Haftungssysteme. Er kommt zu dem Ergebnis,
dass lediglich eine bedingte Kompensation besteht. Als Loesung
schlagt er u.a. vor, 30, 31 GmbHG sowohl analog als auch direkt
anzuwenden. Einen Hauptteil des Buches nehmen die
Auseinandersetzungen ein, wie mit uberhoehten
Geschaftsfuhrergehaltern umzugehen und wie der Einsatz der UG als
Komplementarin ohne Kapitalanteil zu bewerten ist. Der Autor zieht
die Grundsatze der steuerrechtlichen verdeckten Gewinnausschuttung
heran und wendet als Umgehungsschutz 300 AktG analog an.
Das Buch beschaftigt sich mit der Haftungsprivilegierung der
Geschaftsleitung durch fachkundige Beratung. Geschaftsleiter von
Kapitalgesellschaften sind auf praxisnahe Enthaftungsmethoden
angewiesen. Hierzu greifen sie regelmassig auf fachkundige Berater
zuruck. Ziel der Untersuchung ist es, einen allgemeinverbindlichen
Vertrauensgrundsatz im Kapitalgesellschaftsrecht zu entwickeln. Die
dargelegten Anforderungen sollen dem ratsuchenden Geschaftsleiter
eine Handlungsmaxime an die Hand geben, bei deren Befolgung er
nicht vor risikobehafteten Geschaften zuruckschrecken muss.
Anglo-amerikanische Rechtsprechung und Literatur wird hierzu in die
Untersuchung als Auslegungshilfe mit einbezogen.
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