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Die Arbeit hat im Sommersemester 1969 der Rechtswissenschaftlichen
Fakultat der Universitat zu Koeln als Habilitationsschrift
vorgelegen und ist im wesentlichen auf den Stand vom 1. Februar
1970 gebracht worden. Der Zeitpunkt ihres Erscheinens ist also
zufallig. Darauf ist besonders hinzu- weisen, weil die
Veroeffentlichung in eine Entwicklungsphase des Gesell-
schaftsrechts fallt, die sich durch das Bemuhen um die Grenzen der
Vertrags- freiheit und um die grundlegenden Strukturprobleme der
Verbandstypen kennzeichnet. Nicht von ungefahr sind soeben zwei
weitere Untersuchungen erschienen, die den in dieser Arbeit
behandelten Fragenkreis beruhren, und zwar einmal unter dem
vorwiegend theoretischen Aspekt einer aussergesetz- 1 lichen
Einengung der Privatautonomie, zum anderen mehr im Rahmen der
exemplarischen Behandlung einer der von mir sog. Typendehnungen, 2
der koerperschaftlich strukturierten Kommanditgesellschaft - Mit
Struktur- problemen des Gesellschaftsrechts und besonders mit der
Bedeutung der Typenlehre fur ihre Bewaltigung hat sich im Jahre
1968 auch der Schweize- rische Juristentag befasst. Die Aktualitat
des Themas zeigt sich nicht zuletzt darin, dass der gegenwartig in
der Diskussion befindliche Referentenentwurf eines GmbHG an nicht
wenigen Stellen auf das Wesen der GmbH an- spielt und ausdrucklich
ihre Struktur gegen grundlegende Eingriffe von Gesellschafterseite
zu schutzen sucht. Die Problematik tritt freilich bei den
Personengesellschaften als den traditionell freiheitlichsten
Verbandsformen am deutlichsten hervor. Dies mag es rechtfertigen,
den theoretischen Gegenstand der Arbeit - die Ein- schrankung der
Vertragsfreiheit durch Vorstellungen von einer Typengesetz-
lichkeit der Gesellschaften - nur an Hand dieser Verbandsformen zu
ver- folgen.
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