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Das Verhaltnis des Bergbaus zu den offentlichen Verkehrs anstalten
ist ein altes Problem; es ist in jungster Zeit in einer die Praxis
z. T. belastenden Art aktuell geworden. Das Institut fur Berg-und
Energierecht der Universitat Munster ist mit den Fragestellungen
unter verschiedensten Gesichtspunkten konfrontiert worden. Die
jetzt vorliegende Darstellung fasst die Ergebnisse der einzelnen
Arbeiten zusammen. Herr Rechtsanwalt Dr. H. Schulte und Herr
Assessor Forne/li haben wahrend der ganzen Zeit der Bearbeitung
wesentlich mitgewirkt. Ihnen und den Herren der Praxis, die durch
Diskussionen und Uberlassung prak tischen Anschauungsmaterials
geholfen haben, ist auch an dieser Stelle herzlich zu danken.
INHALT A. Grundlegung
............................................... 9 1. Eigenart der
Fragestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . 9 1. Uberblick .... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . 9 2. Methodische Besonderheit . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 11. Bedeutung
der Kollision von Bergbau und offentlichen Verkehrsanstalten . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 . . . . . . . . .
. . . 1. Ausdehnung offentlicher Verkehrsanlagen .............. 10
2. Art der Kollision. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.. . . 11 . . . . . . . . . 3. Belastung des Bergbaus
............................. 11 4. Historische Entwicklung... .
... . . . . .. . . . . . . . . . . .. . . 16 . . III.
Interessenwiderstreit kollidierender Nutzungsrechte im Raum 22 1.
Die beteiligten Interessen. . . . . . . . . . . . . . . . . . .. .
. . 22 . . . . . . 2. Methode der gesetzlichen Interessenbewertung
....... . .. 23 3. Methode der richterlichen Interessenbewertung .
. . . . . .. . . 26 4. Vergleich der Kollisionsregelung des ABG mit
dem Plan feststellungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . .. . . 28 . . . . . . . . B. Das Recht des ABG
........................................ 30 1. Systematische
Stellung der 153, 154 ABG .............. 30 1. 153, 154 ABG als
Sonderfall der Regelung des Ver haltnisses von Grundeigentum und
Bergwerkseigentum . .. 30 2. Allgemeines Verhaltnis von
Grundeigentum und Be- werkseigentum . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . .. . . 31 . . . . . . . . . . 3. Spezialregelung
fur das Verhaltnis von Verkehrsanstalten und Bergwerkseigentum
............................. 33 II. Inhalt der 153, 154 ABG . . ..
.. . . . . . . . . . . . . . . .. . . 34 . . . . . 1. Begriff der
offentlichen Verkehrsanstalt. . . . . . . . . . . .. . . 34 . ."
1. Anlafj zur Rechtsreform a) Die Verunreinigung der Luft Die
moderne Entwicklung der Technik und das Anwachsen und Inein
anderwachsen der Stadte haben nicht nur in Deutschland, sondern
auch in weiten Teilen des Auslandes zu einer erheblichen
Verunreinigung der Luft gefuhrt. Die Vielfalt der Quellen und der
Folgen, die Schwierigkeiten der Feststellung und die Fragen der
Verbesserung der Verhaltnisse sind oft ge schildert 1. Angesichts
der Schwierigkeit, die Tatbestande festzulegen, ist noch manches
zweifelhaft und urnstritten; es steht aber wohl fest, daB nicht nur
Belastigungen sondern auch Gefahren fur die Allgemeinheit drohen
oder schon eingetreten sind. Insgesamt handelt es sich urn ein
auBerordentlich vielschichtiges Problem, das, wenn auch nicht
primar, auch rechtliche Fragen aufwirft. Die Luft ist ein
Gemeingut; von ihrer Beschaffenheit sind alle Menschen unmittelbar
und - wegen der Bedeutung der Luft fur Pflanze und Tier - mittelbar
ab hangig. Das Recht als Sicherung der Sozialordnung und der
Lebensvoraus setzungen der Menschen kann an der Frage der
Luftreinhaltung daher nicht vorbeigehen. Diese Art des Rechts laBt
sich als "allgemeine Daseinsvor sorge" bezeichen; das rechtliche
Bemuhen gilt dabei schlechthin allen im Raum lebenden Menschen.
Soweit die Frage bisher als regelungsbedurftig erkannt ist, wird
sie dadurch gelost, daB fur bestimmte Verhaltensweisen,
insbesondere die Ausnutzung von Grundeigentum zu gewerblichen
Anlagen, 1 Vgl. statt aller die parlamentarischen Erorterungen und
die darauf ergangenen Berichte, und zwar: Zwischenbericht der
Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf den Landtags beschluE vom
13. Dezember 1955 (Drucksache 261) betr."
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