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Es wird untersucht, welche Konsequenzen sich aus dem Kioto-Protokoll fur die klimapolitische Instrumentenwahl in Deutschland und Europa ergeben. Thematisiert werden insbesondere die Bedeutung von Transaktionskosten bei der Wahl klimapolitischer Instrumente, fruhzeitige Vermeidungsaktivitaten (Early Crediting) und rechtliche Fragen bei der Implementation von CO2-Zertifikatesystemen."
Die Versauerung von Okosystemen wie Seen, BOden und Grundwasser steUt derzeit neben dem Treibhauseffekt sowie der Zerstorung der Ozonschicht das akuteste Problem der weitraumigen Luftverschmutzung dar. Die primare Ursache hierftir ist die Deposition von Schwefelverbindungen, we1che zum groBten Teil aus der Energieproduktion stammen. Schwefelverbindungen konnen entweder im nahen Umkreis der EmissionsqueUe zu Umweltbela- stungen fUhren oder aber tiber weite Entfernungen und Landesgrenzen hin- weg transportiert werden und Umweltschaden weit von ihrer Emissionsquel- Ie entfernt hervorrufen. Durch den grenztiberschreitenden Ferntransport von Schwefeldioxid (S02) kommt es zur gegenseitigen Schiidigung mehrerer Lander untereinander. Die jeweilige Schadensverteilung ergibt sich in Ab- hangigkeit von den spezieUen klimatischen, geographischen und meteoro- logischen VerhaItnissen. Der Fall des Sauren Regens in den europaischen Staaten steUt daher ein Paradebeispiel fUr das Auftreten von regional rezi- proken externen Umwelteffekten dar. In den 70er Jahren setzte sich die Erkenntnis durch, daB eine okologisch wirksame und okonomisch effiziente Strategie zur Bekampfung des Sauren Regens ein international koordiniertes umweltpolitisches Vorgehen erfor- dert. Ein erster Schritt in Richtung auf eine europaweite Kooperation steUt die Unterzeichnung des Ubereinkommens tiber weitdiumige grenztiber- schreitende Luftverunreinigungen (Genfer Luftreinhaltetibereinkommen) der Economic Commission for Europe der Vereinten N ationen (ECE) von 1979 dar. Mitte der 80er Jahre wurde zu dessen inhaltlicher Konkretisierung das Helsinki-ProtokoU vereinbart, das inzwischen mit Erfolg in allen Vertrags- staaten umgesetzt werden konnte.
Als Leitbild der internationalen Umwelt- und Entwicklungspolitik hat sich der Begriff einer nachhaltigen Entwicklung spAtestens seit der Rio-Konferenz 1992 durchgesetzt. Zunehmend wird anerkannt, daA die wirtschaftliche Entwicklung absolute Belastungsgrenzen der Natur berA1/4cksichtigen muA. Dadurch stellt sich die Frage, wie MaAnahmen, die innerhalb eines Konzeptes einer nachhaltigen zukunftsvertrAglichen Entwicklung vorgeschlagen werden, ordnungspolitisch zu bewerten sind. Im ersten Teil wird aus einer ordo-liberalen Perspektive ein allgemeines PrA1/4fraster zur ordnungspolitischen Bewertung umweltpolitischer MaAnahmen entwickelt. Im zweiten Teil wird das PrA1/4fraster auf ein zur Zeit viel und kontrovers diskutiertes umweltpolitisches Instrument - freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft - angewendet.
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