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Im Zuge der Deregulierung des europaischen Versicherungsmarktes sind innerhalb des EWR die aufsichtsrechtlichen Bar- rieren fur grenzuberschreitende Versicherungsvertrage gefal- len. Auslandische Versicherer konnen ihre Produkte daher heute ohne weiteres im Inland vertreiben.Die Versicherungspraxis benotigt jetzt Vorschriften, die das auf Versicherungsvertrage mit Auslandsberuhrung anwendbare Recht festlegen. Der deutsche Gesetzgeber hat die einschlagigen Vorgaben der EG als Artikel 7-15 in das Einfuhrungsgesetz zum Versicherungsvertragsgesetz eingestellt. Das vorliegende Werk enthalt die erste ausfuhrliche Kommentierung dieser Bestimmungen. Hinweise auf das Int. Versicherungsprozessrecht sowie auf die im Verhaltnis zu Staaten ausserhalb des EWR geltende Rechtslage runden die Darstellung ab."
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