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Das Schrifttum zu Siedlungsabfallen, uber ihre Entsorgung und fur
Verfahren zu ihrer Behandlung und Aufbereitung ist in den letzten
Jahrzehnten fast ebenso an- gewachsen, wie die Abfallmengen selbst.
AEhnliches gilt fur die Gesetzgebung, die besonders in der
Bundesrepublik Deutschland zur Thematik Abfalle seit Mitte des
Jahrhunderts immer starkeren Umfang angenommen hat. Mit der
Erkenntnis, dass die bisherigen Beseitigungsmethoden von Abfallen
die Grenzen des Wachs- tums aufzeigten und deshalb fur die Zukunft
unserer Erde nicht mehr realisierbar sind, wurden neue Leitlinien
entwickelt. Sie lassen sich unter zwei Schwerpunkten
zusammenfassen: Vermeidung von Abfallen und Bewirtschaftung von
Abfallen. Unter dem Begriff der Abfallwirtschaft stehen
Wiederverwendung und Verwer- tung der in Abfallen enthaltenen
Wertstoffe im Vordergrund. Mit Recyclingmass- nahmen sollen damit
auch Ressourcen geschutzt werden. Der vor allem in diesem
Jahrhundert zunehmende weltweite Trend zur Wegwerfgesellschaft soll
mit dem Prinzip der Vermeidung von Abfallen eingedammt werden.
Damit wird in der Abfallwirtschaft, wie in der einschlagigen
Gesetzgebung, ein Praventivcharakter erkennbar, der seit jeher dem
Fachgebiet Hygiene eigen war. Dieses praventivmedizinisch
ausgerichtete Fach ist bestrebt, Krankheiten zu ver- hindern und
die Gesundheit zu foerdern. So war der Abfallsektor stets auch das
Ar- beitsgebiet von Hygienikern, und zwar aus der Erkenntnis
heraus, dass uber Ab- falle Krankheiten entstehen und verbreitet
werden koennen. Die Umwelthygiene hat die Aufgabe, Wasser, Boden
und Luft vor Verunreinigungen zu schutzen, wo- bei die schadlose
Abfallentsorgung vorrangige Bedeutung erlangt.
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