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Science has development from a self-evident public good to being highly valued in other contexts for different reasons: strengthening the economic competitiveness and, especially in high-tech fields, as a financial investment for future gains. This has been accompanied by a shift from public to private funding with intellectual property rights gaining importance. But in contemporary democracies citizens have also begun to voice their concerns about science and technology related risks, demanding greater participation in decision-making and in the setting of research priorities. The book examines the legal issues and responses vis-A -vis these transformations of the nature of public science. It discusses their normative content as well as the inherent limitations of the law in meeting these challenges.
Science has development from a self-evident public good to being highly valued in other contexts for different reasons: strengthening the economic competitiveness and, especially in high-tech fields, as a financial investment for future gains. This has been accompanied by a shift from public to private funding with intellectual property rights gaining importance. But in contemporary democracies citizens have also begun to voice their concerns about science and technology related risks, demanding greater participation in decision-making and in the setting of research priorities. The book examines the legal issues and responses vis- -vis these transformations of the nature of public science. It discusses their normative content as well as the inherent limitations of the law in meeting these challenges.
Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer feiert 2022 das einhundertjährige Jubiläum ihrer Gründung. Aus diesem Anlass will der vorliegende Band eine kritische Geschichte der Vereinigung in Innen- und Außensicht bieten. Ein erster Teil lässt die Perioden ihrer Existenz Revue passieren. Der zweite Teil widmet sich den auf den Tagungen behandelten Themen, ausgehend von Staat und Verfassung bis hin zur Verwaltungsrechtsvergleichung. Im dritten Teil werden neuralgische Punkte und Konfliktzonen aufgearbeitet: Wie gingen die Mitglieder mit ihrer NS-Vergangenheit um? Welche Auswirkungen hatten die Umbrüche, die mit "1968" verbunden werden? Gab es Kontakt zu benachbarten Disziplinen und wie sah er aus? Wie wird die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Vereinigung sichtbar? Die "Außensichten" im vierten Teil beleuchten die Vereinigung aus der Perspektive des Auslands und der anderen Rechtsfächer.
Vor einhundert Jahren wurde die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer gegründet. Die Studie widmet sich unter einem wissenschaftssoziologischen Blickwinkel der Kulturgeschichte dieser wissenschaftlichen Fachgesellschaft, also Gegenstandsbereichen jenseits von fachwissenschaftlichen Problemen. Sie beschreibt im Spiegel der Geschichte seit 1922 Voraussetzungen und kulturelle Kontexte einer Mitgliedschaft und, vor dem Hintergrund einer spezifischen fachlich veranlassten Nähe und Distanz zu Staat und Politik, damit verbundene politisch imprägnierte Aufnahmekontroversen. Sie zeichnet die aristokratischen Vereinsstrukturen mit der großen Gestaltungsmacht des Vorstandes im Blick auf die Personalentscheidungen und die wissenschaftliche Themensetzung nach. Zudem diskutiert sie charakteristische Eigenarten der Jahrestagungen, bei denen ungeachtet ihrer intensiven fachpublizistischen Umrahmung unverändert nichtöffentliche Plenarveranstaltungen nur für die Mitglieder im Zentrum stehen, auch wenn die Diskussionen in unvergleichlicher Vollständigkeit stets zeitnah veröffentlicht werden. Helmuth Schulze-Fielitz arbeitet die verborgenen Besonderheiten dieser mündlichen Aussprachen heraus. Erkennbar wird eine sehr eigene fachgesellschaftliche Kultur. Ihre herkömmliche deutschsprachige Internationalität hat sich in neuerer Zeit vorsichtig geöffnet und deutlich i.S. einer personalen, politischen und wissenschaftlichen Pluralisierung - auch im Blick auf den Umgang innerhalb der Vereinigung - verändert, ohne dass die Vereinigung ihre Einzigartigkeit verloren hätte.
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