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Ein Schiedsverfahren beruht auf einer Schiedsvereinbarung zwischen
den Parteien. Diese bezieht sich auf ein bestimmtes
Rechtsverhaltnis; oft erfasst sie ausservertragliche Anspruche. Die
rechtsvergleichende Arbeit befasst sich mit den Folgen einer
AEnderung der Sachbefugnis fur den Schiedsvertrag. Da er
begunstigende wie belastende Elemente in sich vereint, besteht kein
Gleichlauf mit dem zugunsten eines Dritten begrundeten, auf ihn
ubertragenen oder ihn sonst betreffenden materiellen Recht. Der
Verfasser bestimmt die Institute, die in derartigen Fallen eine
parallele Geltungserstreckung ermoeglichen. Zudem untersucht er die
in der internationalen Praxis verbreitete Erstreckung auf
vertragsfremde Gruppengesellschaften. Insofern fordert er eine
Ruckbesinnung auf die vertragsrechtlichen Grundlagen; er legt dar,
wie sich diese bei Beteiligung gruppenzugehoeriger Unternehmen
fruchtbar machen lassen.
Der Autor untersucht die Regulierung auslandischer Parteivertreter
in internationalen Schiedsverfahren mit Sitz in Deutschland. Anders
als vor nationalen Gerichten durfen in internationalen
Schiedsverfahren auch auslandische Parteivertreter, d.h. Anwalte,
die nicht am Sitz des Schiedsgerichts zugelassen sind, als
Bevollmachtigte auftreten. Welches Berufsrecht ist auf sie
anwendbar? Wird ihre Tatigkeit vom deutschen Strafrecht erfasst?
Welche Kompetenzen haben Schiedsgerichte, um etwa kollidierende
Berufsrechte in Ausgleich zu bringen oder Fehlverhalten zu
sanktionieren? Neben diesen Fragen diskutiert der Autor ausserdem,
ob eine zusatzliche Regulierung durch sog. "Soft-Law", wie etwa den
Guidelines von IBA oder LCIA, fur den Schiedsstandort Deutschland
notwendig oder wunschenswert ist.
Das Buch befasst sich mit der durch die zunehmende
Internationalisierung gewachsenen Bedeutung der
Schiedsgerichtsbarkeit und den sich dadurch haufenden geschlossenen
Schiedsrichtervertragen. Es zeigt auf, wie Schiedsrichtervertrage
kollisionsrechtlich nach der Rom I-VO anzuknupfen sind. Bei Fehlen
einer Rechtswahl ist allein entscheidend, zu welchem Recht welchen
Staates der Vertrag die engste Verbindung hat. Gerade im
praxisrelevanten Fall des Dreierschiedsgerichts ergeben sich fur
die dort geschlossenen Schiedsrichtervertrage eine Reihe moeglicher
Anknupfungspunkte, die in dieser Arbeit untersucht werden.
Die Frage, wie unerwunschte Verzoegerungen in Schiedsverfahren zu
vermeiden sind und wie das Verfahren insgesamt gestrafft werden
kann, ist eine im Schrifttum wie in der Praxis viel diskutierte
Frage. Insbesondere die Parteien selbst empfinden ihr
Schiedsverfahren in vielen Fallen als zu lang. Allein die Wahl des
Schiedsverfahrens garantiert noch keine zugige Durchfuhrung
desselben. Der Verfasser beleuchtet das Problem aus der Sicht und
unter Berucksichtigung der Interessen sowohl der Parteien und
Parteivertreter, als auch der Schiedsrichter. Dabei stellt er die
den Verfahrensbeteiligten zur Verfugung stehenden
Gestaltungsmoeglichkeiten dar und zeigt Anhaltspunkte fur moegliche
Verzoegerungen auf. Insbesondere tragt die Darstellung auch der
Internationalisierung der Schiedsgerichtsbarkeit Rechnung und
diskutiert die entsprechenden Entwicklungen. Daruber hinaus stellt
die Arbeit Moeglichkeiten zur Optimierung des Verfahrens fur alle
Beteiligten dar und geht schliesslich auf die Besonderheiten eines
beschleunigten Verfahrens im eigentlichen Sinne ein.
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