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Diplomarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen,
Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Friedrich-Alexander-Universitat
Erlangen-Nurnberg (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen
Fakultat), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Autor untersucht in
seiner Arbeit die Frage, inwiefern steuerrelevante
Ermittlungsergebnisse, welche bei Kreditinstituten gewonnen wurden,
gegenuber deren Kunden verwertet werden konnen. Vor allem soll
gepruft werden, ob und inwieweit bei einer gegen ein Kreditinstitut
gerichteten Aussenprufung Kontrollmitteilungen gefertigt und in
welcher Art und Weise diese verwertet werden konnen. Die Arbeit
beginnt mit einer genauen Themenabgrenzung, um die
unterschiedlichen Ermittlungsmassnahmen und die jeweilige
Einschlagigkeit des 30a AO herauszuarbeiten (1. Teil). Im Rahmen
der Untersuchung des Instituts der Kontrollmitteilung wird auf die
Zulassigkeit der Anfertigung von Kontrollmitteilungen anlasslich
einer Aussenprufung im allgemeinen eingegangen und die vorhandenen
Grenzen werden aufgezeigt (2. Teil). Im Anschluss daran wird der
Frage nach den Kennzeichen des Bankgeheimnisses im allgemeinen und
seiner Auspragung im Steuerrecht im speziellen nachgegangen, um zu
prufen, ob durch ein Bankgeheimnis im Steuerrecht die
Ermittlungsmassnahmen der Finanzbehorden absolut eingeschrankt
werden (3. Teil). Die Einschrankung der Anfertigung von
Kontrollmitteilung bei der Aussenprufung einer Bank durch 30a Abs.
3 AO und sein Verhaltnis zu 194 Abs. 3 AO werden dann vor allem im
Hinblick auf die jungste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur
Anfertigung von Kontrollmitteilungen bei Banken geklart (4. Teil).
Zum Schluss wird herausgearbeitet, wie Kontrollmitteilungen nach
einer Aussenprufung bei einer Bank verwertet werden konnen und
welcher Rechtsschutz gegen die Fertigung und Verwertung besteht (
Diplomarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen,
Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Friedrich-Alexander-Universitat
Erlangen-Nurnberg (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche
Fakultat, Betriebswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract:
Inhaltsangabe: Einleitung: Mit seinem Vorlagebeschluss (Az.: IX R
62/99) vom Juli 2002 beim Bundesverfassungsgericht hat der
Bundesfinanzhof die Diskussion um die Besteuerung von Einkunften
aus Kapitalvermogen wieder angeheizt. Ihren bisherigen Hohepunkt
hatte diese Diskussion im Jahre 1994/1995 als durch zahlreiche
Durchsuchungsaktionen der Steuerfahndung bei Banken eine
Besteuerung durchgesetzt werden sollte, die so nie von der
Finanzverwaltung praktiziert wurde. Als Hauptgrund fur den
Unterschied zwischen praktizierter Besteuerung und von der durch 20
EStG und 85 AO geforderten Besteuerung erwies sich 30a AO, das
sogenannte Bankgeheimnis im Steuerrecht. Die Diplomarbeit klart,
welche Kompetenzen die Finanzverwaltung bei Aussenprufungen von
Banken hat, ob 30a Abs. 3 AO einen wirksamen Schutz fur Bankkunden
gegen die Verwertung von bei solchen Ermittlungen gewonnen
Erkenntnissen bietet und ob ein solcher Sonderschutz fur Bankkunden
uberhaupt gerechtfertigt ist. Dies geschieht auf Basis eines
umfangreichen Literaturstudiums, der Auseinandersetzung mit der
Entstehungsgeschichte von 30a AO und der Analyse der zahlreichen
Richterspruche zu dieser Thematik angefangen vom Zins-Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 27.6.1991 bis hin zu den sich
teilweise widersprechenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom
18. Februar 1997 und vom 28. Oktober 1997. Inhaltsverzeichnis:
Inhaltsverzeichnis: INHALTSVERZEICHNIS2 TABELLENVERZEICHNIS6
ABKURZUNGSVERZEICHNIS7 PROBLEMSTELLUNG UND GANG DER UNTERSUCHUNG11
1. TEIL: THEMATIK12 A.Die Aussenprufung gem. 193 - 207 AO als
besonderes Verfahren der Sachaufklarung12 I.Abgrenzung von
Einzelermittlungsmassnahmen i. S. d. 93 ff. AO12 II.Aussenprufung
bei Kreditinsti
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