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La ricerca e suddivisa in due parti: nella prima si discute della
condizione giuridica in cui versa il cittadino romano riscattato
dal nemico (civis redemptus ab hostibus), il quale, in base alle
opinioni dei giuristi classici e ai rescritti imperiali, risulta
assoggettato al potere del riscattante (qualificato in termini di
diritto di pegno) fino alla restituzione del prezzo pagato per il
riscatto; nella seconda si discute della condizione giuridica in
cui versa lo schiavo riscattato dal nemico (servus redemptus ab
hostibus), la cui proprieta spetta al riscattante, invece che
all'antico padrone, secondo una costituzione imperiale di incerta
datazione (la cd. constitutio de redemptis).
Die gegenstandliche Abhandlung uber die roemische "indignitas"
bildet eine Antwort auf "Paul Koschakers" Aufruf zur
dogmengeschichtlichen und rechtsvergleichenden Untersuchung
einzelner privatrechtlicher Rechtsinstitute. Trotz der gemeinsamen
rechtsdogmatischen Herkunft - dem roemisch-gemeinen
Indignitatsrecht - prasentieren sich die
Erbunwurdigkeitsbestimmungen der franzoesischen, oesterreichischen
und deutschen Privatrechtskodifikationen als ein aus vielen
einzelnen Elementen zusammengestelltes Mosaik. Dieser historisch
orientierte Rechtsvergleich der Erbunwurdigkeit liefert einen
Beitrag zum besseren Verstandnis der gegenwartig geltenden
Erbunwurdigkeitsrechte. Er "blickt" uber den Tellerrand der
Landesjurisprudenz, erklart die nationalen Umformulierungen des
roemischen Erbunwurdigkeitsrechts und erforscht ihre Ursachen.
Der Autor befasst sich betont praxisnah mit dem Sachgebiet
Schadenersatz im oesterreichischen Skirecht. In enger
Zusammenarbeit mit fuhrenden Experten und Gutachtern werden die
geltenden Sorgfaltsnormen im Skisport dargestellt. Eine Erlauterung
des Skirechts, die dem Rechtsanwender die wichtigsten
Anknupfungspunkte fur eine moegliche Haftung vorstellt und auch fur
den Rechtslaien verstandlich ist.
Der Band beschaftigt sich mit den historischen Grundlagen und
Wurzeln des Kaufrechts. Dabei werden die Entwicklung des roemischen
Kaufrechtes und insbesondere die wesentlichen Erkenntnisse und
dogmatischen Grundlagen, die von den Roemern entwickelt und
erarbeitet wurden, wiedergegeben. Dann werden von ausgewiesenen
jungen Gelehrten das Kaufrecht auf der Grundlage seiner
historischen Traditionen in dreizehn europaischen Landern
dargestellt: Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Spanien,
Schweden, Schweiz, Portugal, England, Ungarn, OEsterreich,
Schottland und Estland. Dieser Ansatz belegt, wie sehr die
Grundlagen einer modernen und effizienten Rechtsvergleichung auf
einer fundamentalen und somit auch historisch bedingten Kenntnis
der einzelnen Rechtsordnungen beruhen. Das Buch hat gerade aus
diesem Grund einen besonderen aktuellen Wert. Es versammelt
Beitrage in den Sprachen Deutsch, Englisch, Franzoesisch, Spanisch
und Italienisch.
Die Geschichte des ABGB und seine Ausstrahlungen auf andere
Rechtsordnungen in den vergangenen 200 Jahren sind ein sehr
wichtiges Phanomen, das eine eigene Vertiefung und UEberprufung
verdient. In dieser Forschungsarbeit wird die Umsetzung des ABGB in
Nord-Italien untersucht, im Vergleich mit den vorhergehenden
romanistischen Grundlagen des Rechts in den betroffenen Regionen
und weiteren Einflussen von auslandischen Gesetzgebungen, die in
derselben Periode entstanden sind. Somit versucht dieses Buch ein
wenig mehr Klarheit in historischem und juristischem Sinn uber die
Umsetzung des oesterreichischen Rechts in Nord-Italien im 19.
Jahrhundert zu schaffen.
Das Buch bietet eine Einfuhrung in die juristische Disziplin der
Rechtsvergleichung, wobei grosser Wert auf die Methode gelegt wird.
Eingehend werden die Privatrechtssysteme von Frankreich, Italien,
England, Spanien, Deutschland und OEsterreich behandelt. Dabei
wurde grosser Wert auf den Aufbau der Gerichtsbarkeit gelegt. Der
kanadischen Rechtsordnung als weltweit bedeutsamstes Beispiel
zweier unterschiedlicher sich gegenseitig befruchtender
Rechtsordnungen in einem Staate wurde erhoehe Aufmerksamkeit
geschenkt. Auch das islamische Recht, das Recht der fernoestlichen
Staaten, der Mixed Legal Systems der Niederlande und Schwedens, der
USA und Lateinamerikas findet Berucksichtigung. Anhand des
Eigentumsrechtes, der Vertragsschliessung und des deliktischen
Schadenersatzes wird die Tatigkeit des Rechtsvergleichers
verdeutlicht. Abschliessend wird der grosse Problemkreis der
europaischen Privatrechtsvereinheitlichung behandelt.
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