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Die Bestimmung der materiellen Gultigkeit von internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen bleibt problematisch, und zwar auch nach Schaffung einer eigenen Kollisionsnorm im Zuge der letzten Reform der Brussel I-VO. Die Ausgestaltung als Gesamtverweisung und der Mangel an autonomen Kollisionsnormen scheinen an den zuvor gefuhrten rechtswissenschaftlichen Diskussionen kaum etwas zu andern. Gerade vor dem Hintergrund der enormen praktischen Bedeutung von Gerichtsstandsvereinbarungen fur den internationalen Wirtschaftsverkehr wird mangelnde Rechtssicherheit beklagt. Die Autorin prasentiert in rechtstechnischer Hinsicht einen stringenten Ansatz im Umgang mit dem geltenden Recht. Sie zeigt ebenso Moeglichkeiten auf, die zur Loesung der Problematik de lege ferenda in Betracht kommen.
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