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Von der Anzahl der versicherten Risiken her spielt die Privathaftpflichtversicherung in nerhalb des Versicherungszweiges der Allgemeinen Haftpflichtversicherung die grosste Rolle. Der Versicherungsschutz regelt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen fur die Haftpflichtversicherung. Dieses Bedin gungswerk gilt fur den gesamten weiten Haftpflichtbereich und ist deshalb sehr allgemein abgefasst. Um den speziellen Risikoverhaltnissen in der Privathaftpflichtversicherung Rechnung zu tragen, gibt es Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) fur die Privat haftpflichtversicherung, die einen auf dieses Risiko abgestimmten Versicherungsschutz festlegen. Mit der vorliegenden Auslegung der BBR fur die Privathaftpflichtversicherung ist der Versuch unternommen worden, aus der Praxis im Betriebs-und Schadenbereich heraus die Handhabung dieser die AHB erganzenden bzw. abandernden Bedingungen zu erleich tern. Die aussere Form wurde bewusst so gewahlt, dass dieses auch zugleich als Nachschla gewerk wie auch zu Schulungs-und Einarbeitungszwecken genutzt werden kann. Dortmund, im Marz 1984 J oachim Kuwert Michael Erdbrugger Vorwort zur 2. Auflage Die vergriffeneVorauflage machte eine im Hinblick auf fortgeschrittene Rechtsprechung und Literatur uberarbeitete und erganzte Neuauflage erforderlich."
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen fUr die Haftpflichtversicherung (AHB) gestalten den auBeren Rahmen fUr alle Haftpflichtversicherungsvertrage. Dem fol- genden Leitfaden liegt die yom HUK-Verband den Mitgliedsunternehmen empfoh- lene Normalfassung zugrunde, wie sie 1986 yom BAV genehmigt wurde. Einige Haftpflicht-Versicherer haben sich geringfUgige Anderungen genehmigen lasen, die unberficksichtigt bleiben muBten. Diese Abweichungen haben aber keinen erheblichen EinfluB auf die vorliegende Auslegung, sieht man einmal von der Kfin- digungsmoglichkeit nach einer Pramienangleichung abo Parallel dazu werden die AHB in der Musterfassung des BA V verwendet. In ihrer letzten Fassung sind sie in VerBA V 5/86, 216 ff. verOffentlicht. Neben geringfUgi- gen Formalien gibt es nur drei nennenswerte Abweichungen, auf die im Text- abdruck sowie in den AusfUhrungen besonders hingewiesen wird. Die AHB werden durch eine Vielzahl von Besonderen Bedingungen und Zusatz- bedingungen den individuellen Bedfirfnissen nach Versicherungsschutz hinsichtlich der zu versichernden Risiken angepaBt. Auf die jeweiligen Sonderbedingungen, die dann vor den AHB rangieren, ist bei entsprechender Bedeutung fUr die Praxis verwiesen. Die AHBStr ffir radioaktive Risiken, die AVB fUr die Vermogensschaden-Haft- pflichtversicherung sowie die Besonderen Bedingungen fUr die Produkt-Haftpflicht- versicherung sind nicht Gegenstand der Betrachtungen. 23 1 Gegenstand der Versicherung 1. Der Versicherer gewahrt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz fUr den Fall, daB er wegen eines wahrend der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschadigung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschadigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hatte, fUr diese Folgen aUf Grund gesetzlicher Haftpf/ichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen fiir die Haftpflichtversiche rung (AHB) geben den auBeren Rahmen fiir aile Haftpflichtversicherungs vertrage. Dem folgenden Kommentar liegt die vom HUK-Verband den Mitgliedsunternehmen empfohlene Fassung zugrunde, wie sie 1981 vom BA V genehmigt wurde. Einige Haftpflicht-Versicherer haben sich geringfiigige Anderungen ge nehmigen lassen, die unberiicksichtigt bleiben muBten. Diese Abweichun gen haben aber keinen erheblichen EinfluB auf die vorliegende Auslegung, sieht man einmal von der Kiindigungsmoglichkeit nach einer Pramienan gleichung ab. Die AHB werden durch eine Vielzahl von Besonderen Bedingungen und Zusatzbedingungen den individuellen Bediirfnissen nach Versicherungs schutz hinsichtlich der zu versichernden Risiken angepaBt. Auf die jeweili gen Sonderbedingungen, die dann vor den AHB rangieren, ist bei ent sprechender Bedeutung fiir die Praxis verwiesen. Die AHBStr fiir radioaktive Risiken, die AVB fiir die Vermogensschaden Haftpflichtversicherung sowie die Besonderen Bedingungen fiir die Pro dukt-Haftpflichtversicherung sind nicht Gegenstand der Betrachtungen. 1 Gegenstand der Versicherung 21 1 Gegenstand der Versicherung 1. Der Versicherer gewahrt dem Versicherungsnehmer Versicherungs schutz fur den Fall, daB er wegen eines wahrend der Wirksamkeit der Ver sicherung eingetretenen Ereignisses, das den Tod, die Verletzung oder Ge sundheitsschadigung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschadi gung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hatte, fur diese Folgen auf Grund gesetzZicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird."
Von der Anzahl der versicherten Risiken her spielt die Privathaftpflichtversiche- rung innerhalb des Versicherungszweiges der Allgemeinen Haftpflichtversicherung die groSte Rolle. Der Versicherungsschutz regelt sich nach den gesetziichen Be- stimmungen und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen fUr die Haftpflichtver- sicherung. Dieses Bedingungswerk gilt fUr den gesamten weiten Haftpflichtbereich und ist deshalb sehr allgemein abgefdt. Um den speziellen Risikoverhiiltnissen in der Privathaftpflichtversicherung Rech- nung zu tragen, gibt es Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) fUr die Privathaftpflichtversicherung, die einen auf dieses Risiko abgestimmten Ver- sicherungsschutz festlegen. Mit der vorliegenden Auslegung der BBR fUr die Privathaftpflichtversicherung ist der Versuch unternommen worden, aus der Praxis im Betriebs- und Schadenbe- reich heraus die Handhabung dieser die AHB erganzenden bzw. abandernden Be- dingungen zu erleichtern. Die auSere Form wurde bewuSt so gewihlt, dd dieses Buch zugleich als Nachschlagewerk wie auch zu Schulungs- und Einarbeitungs- zwecken genutzt werden kann. Dortmund, im Marz 1984 Joachim Kuwert Michael Erdbriigger Inhalt Ab kiirzungen ......................................... . 9 11 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) - Text - ..... . 17 O. Einleitung ......................................... . 19 1. Rechtliche Stellung der BBR ............................. . 1.1. Zivilrechtliche Bedeutung der Versicherungsbedingungen ..... . 20 1.1.1. Entstehung .................................... . 20 1.1.2. Inhalt und Anwendung ............................ . 21 21 1.1.3. Geltung, Vereinbarung und Rangordnung ................ . 23 1.1.4. Auslegung und Uickenfiillung ........................ . 24 1.1.5. Revisibilitat .................... ............... .
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