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1 Zu den Ausgaben der Werke Hegels vgl. Anhang. Die "Grundlinien
der Philosophie des Rechts" werden nach der "Neuen kritischen Aus-
gabe" der Werke (Hegels Samtliche Werke, hrsg. v. Joh. Hoffmeister,
Bd. XII, Ham- 4 burg 1955 ) in der -Einteilung zitiert. Da
Hoffmeister die in der Ausgabe von Gans enthaltenen "Zusatze" aus
dem Text herausgenommen und der Veroffentlichung in einem
gesonderten Band vorbehalten hat (vgl. Vorw. d. 4. Auf!. S.
XIIff.), der noch nicht vorliegt, werden die "Zusiitze" nach der
"Stuttgarter Ausgabe" Bd. VII zitiert. Die politischen Schriften
werden im Text der von G. Lasson herausgegebenen "Schriften 2 zur
Politik und Rechtsphilosophie", Leipzig 1923 ("Schr. z. Pol.")
angeftihrt, soweit sie nicht in die "Stuttgarter Ausgabe" oder in
die "Neue kritische Ausgabe" aufge- nommen sind. Belege aus der .,
BeurteiJung der im Druck erschienenen VerhandJungen in der
Versammlung der Landstiinde des Konigreichs Wurtemberg im Jahre
1815 und 1816" ("Stande- schrift") sind der "Stuttgarter Ausgabe"
Bd. VI, aus der Schrift, ()ber die englische Reform- bill" den von
Hoffmeister besorgten "Berliner Schriften 1818-1831" (Neue Krit.
Ausg. Bd. XI, Hamburg 1956) entnommen. Zitaten aus den
Jugendschriften (Ttibingen, Bern, Frankfurt) liegen "Hegels
theologische Jugendschriften", hrsg. v. H. Nohl, Ttibingen 1906 und
Hoffmeisters Sammlung der "Dokumente zu Hegels Entwicklung",
Stuttgart 1936 ("Dok.") zugrunde. Briefstellen werden nach der
fortlaufenden Zahlung Hoffmeisters in seiner kritischen Ausgabe der
"Briefe von und an Hegel" Bd. I Br. v. 1785-1812, 1952; Bd. II Br.
v.
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