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Mit dem AMHE-Sterbehilfegesetz unterbreiten die Verfasserinnen und
Verfasser einen Vorschlag für ein modernes Sterbehilferecht, das
einer pluralen Gesellschaft gerecht wird. Der Gesetzentwurf
verfolgt einen integrativen Ansatz, der das vom
Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 26.2.2020 anerkannte Recht
auf selbstbestimmtes Sterben mit dem Postulat effektiver
Suizidprävention verbindet. Der Regelungsvorschlag beschränkt
sich nicht auf die geschäftsmäßige Suizidförderung, versteht
sich also nicht als ein schlichtes "Reparaturgesetz" für den für
nichtig erklärten § 217 StGB. Er zielt vielmehr auf eine
umfassende und zugleich kohärente Regelung der Selbstbestimmung am
Lebensende ab. Ausgehend von der Freiverantwortlichkeit der
individuellen Entscheidung werden Regelungen zum
Behandlungsverzicht und zur Behandlungsbegrenzung, zum Suizid sowie
zur aktiven und indirekten Sterbehilfe vorgestellt. Gleichzeitig
ist der Gesetzentwurf auf eine Stärkung der Suizidprävention
ausgerichtet.
Terroristen und Extremisten auf der ganzen Welt nutzen die modernen
Kommunikationswege des Internets, um zu rekrutieren, Botschaften
des Hasses zu verbreiten oder Anschläge auf die freiheitliche
Gesellschaft zu koordinieren. Sie können sich dabei mit Hilfe der
heutigen Verschlüsselungstechnik anonym im „Dark Net“ bewegen.
Wie können die Sicherheitsbehörden mit dieser Entwicklung
mithalten und dem sogenannten „Going-dark“-Effekt wirksam
begegnen? Wo liegen die verfassungsrechtlichen Grenzen? Unter dem
Titel „Going dark – Signals Intelligence im IT-Zeitalter“
suchte die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport
und Integration initiierte Fachtagung am 4. Oktober 2021 in
München hierzu zukunftsfähige Antworten. Der vorliegende
Tagungsband dokumentiert die Vorträge der Fachtagung sowie den
Verlauf der Podiumsdiskussion.
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