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In den vergangenen Jahren fUhrten die zuHillige Zuord- nung von
Patienten in alternative Behandlungsverfahren (Randomisation) und
die Frage der AufkHlrung zu Mei- nungsverschiedenheiten zwischen
Juristen una onkolo- gisch tatigen Medizinern. Urn diese
Kontroversen ausfUhr- lich zu erortern und nach Moglichkeit einen
Konsens zu erreichen, fUhrte der AusschuB Onkologie des Klinikums-
vorstandes der Universitat Heidelberg am 9. und 10. De- zember 1983
in der Akademie der Wissenschaften einen Workshop durch uber die
"Randomisation und Aufk1a- rung bei klinischen Therapiestudien in
der Onkologie". 6 Juristen, 27 Mediziner und 3 wissenschaftliche
Mitarbei- ter von pharmazeutischen Firmen aus Frankfurt, Freiburg,
Gottingen, Munster, Augsburg, Kaiserlautern und Heidel- berg waren
Teilnehmer. Nach einleitenden Referaten wur- den die medizinischen
und juristischen Gesichtspunkte diskutiert. Die mit onkologischen
Fragestellungen befaB- ten Mediziner begriiBten die
Auseinandersetzung mit den Juristen, urn uber die Darlegung eigener
Standpunkte hin- aus zu einer Annaherung zu kommen. Diese fand
ihren Ausdruck in "Empfehlungen zur Randomisation und Auf- klarung
bei Therapiestudien in der Onkologie", die uber- einstimmend
gebilligt wurden. In monographischer Form werden die Referate und
die Empfehlungen einem groBe- ren Kreis von interessierten Juristen
und Medizinern vor- gestellt.
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