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Seit dem Erscheinen des 1. Bandes (Behandlungsleitlinie
Schizophrenie) der Praxisleitlinien in Psychiatrie und
Psychotherapie 1998 hat sich die Diskussion uber die Notwendigkeit
und Qualitat von Leitlinien intensiviert. Leitlinien orientieren
sich am Referenzbereich diagnosti- scher und therapeutischer
Evidenz; sie sollen den Arzt nicht binden, drucken aber doch eine
gewisse Verbind- lichkeit aus. Sie muss en dem jeweiligen Stand des
Wis- sens angepaBt werden und sollten sich - in Anlehnung an 70 SGB
V -auf das Ausreichende und ZweckmaBige beschranken, das Notwendige
nicht uberschreiten und den Kosten/Nutzen-Aspekt nicht auGer Acht
lassen. Es gehort zu den genuinen Aufgaben der medizi-
nisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Leitlinien zu
entwickeln und ihren Praxis transfer zu gewahrleisten. Urn die
Vielzahl - zum Teil von verschiedenen Organisa- tionen -
entwickelter Leitlinien in ihrer Qualitat zu si- chern und zu
optimieren, hat die Arztliche Zentralstelle Qualitatssicherung
(AZQ) eine Clearing stelle eingerich- tet. Die entwickelte
Checkliste zur Beurteilung von Leit- Iinien stellt das formale
Bewertungsinstrument dar (AZQ 1998). Mit Hilfe dieser
Bearbeitungskriterien, die auch von der Arbeitsgemeinschaft
Wissenschaftlich Me- dizinischer Fachgesellschaften (AWMF)
anerkannt wer- den, konnen die von den zustandigen
Fachgesellschaften entwickelten Leitlinien fur spezielle
Krankheitsbilder und Behandlungsformen auch selbst evaluiert
werden. Die Deutsche Gesellschaft fur Psychiatrie, Psychothe- rapie
und NervenheiIkunde (DGPPN) arbeitet intensiv VI Vorwort an der
Entwicklung des konzeptuellen und instrumentel- len Rustzeugs fur
die Einfuhrung qualitatssichernder MaBnahmen in Psychiatrie und
Psychotherapie.
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