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Im Sinne einer von dem Reichstage des Norddeutschen Bundes im An-
schluss an die Einfuhrung des metrischen Systems angenommenen Reso-
lution ist unter dem 20. Mai 1875 zu Paris ein internationaler
Vertrag, die sogenannte "Meter-Convention" abgeschlossen worden -
Reichs-Gesetzblatt 1876, S. 191 -, in welchem die Errichtung eines
internationalen standigen Bureaus fur Maass und Gewicht, mit dem
Sitze in Paris, auf gemeinsame Kosten festgesetzt wurde. Der Zweck
dieser Einrichtung ging nach dem Vertrage dahin, gemeinsame
Urnormale (internationale Prototype) und genaue, fur die einzelnen
Staaten bestimmte Copieen derselben (nationale Prototype) in
groesstmoeglicher Vollkommenheit herzustellen, alle diese Normale
unter- einander zu vergleichen, die Aufbewahrung der
internationalen Prototype zu ubernehmen und fur die wiederkehrende
Vergleichung derselben mit den nationalen Prototypen Sorge zu
tragen. Ausserdem hat das Bureau die Aufgabe, den Anschluss der
Prototype der wichtigsten alteren Maass- und Gewichtssysteme, sowie
der zu den Landesaufnahmen bisher benutzten Normal-Messstangen und
anderer wichtiger Maasse an die neuen internationalen Prototype zu
bewerkstelligen und uber- haupt die Ausfuhrung aller
wissenschaftlichen Arbeiten im Gebiete des Maass- und
Gewichtswesens, welche die Conventionsstaaten in Zukunft
beschliessen sollten, ins Werk zu setzen.
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