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Diese Untersuchung befasst sich mit privatnutzigen reinen Unterhaltsstiftungen, die durch ihre Leistungen das Auskommen der Begunstigten sichern, ohne dass diese Leistungen einen Gemeinwohlbezug aufweisen. Der Autor fragt dabei aus einer rechtsvergleichenden Perspektive, ob reine Unterhaltsstiftungen ihrem Zweck nach mit der deutschen Gesamtrechtsordnung vereinbar sind. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass diese wesentlichen Prinzipien der Rechtsordnung widersprechen, etwa dem Gedanken der Generationengerechtigkeit sowie den Grundsatzen von Eigenverantwortung, Leistungsfahigkeit und Chancengleichheit. Dies folgt daraus, dass reinen Unterhaltsstiftungen das Merkmal der Gemeinwohlorientierung fehlt, mit welchem Stiftungen allgemein assoziiert werden.
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