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This volume, newly available in paperback, examines the role of the
European Union in creating a system of governance involving the
countries and regions of its new 'neighbourhood'. Enlargement has
functioned as one of the EU's most effective foreign policy tools,
yet the EU is rapidly approaching the limits of its capacity to
accept new member states. It therefore must develop ways of
extending and preserving the European zone of peace and stability
that do not rely on the prospect of membership as a means of
influencing the behaviour of non-member countries. A major step in
this direction is the EU's new European Neighbourhood Policy (ENP).
The ENP aims to create a ring of 'well-governed and friendly'
countries along the EU's eastern, southeastern, and southern
peripheries. This volume situates this policy in a broad,
analytically-coherent framework, supported by a full range of ENP
case studies, to explain whether the ENP represents a truly new
approach to regional governance. -- .
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL -
Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Duale Hochschule
Baden Wurttemberg Mosbach, 21 Quellen im Literaturverzeichnis,
Sprache: Deutsch, Abstract: Viele in Deutschland ansassige
Unternehmen grunden, auf Grund der schnell voranschreitenden
Globalisierung und der Einbindung in den internationalen
Wettbewerb, Tochtergesellschaften oder Betriebstatten jenseits der
eigenen Landesgrenzen. Der Gesetzgeber sieht in der Globalisierung
zunehmend die Gefahr, dass Steuerzahlungen ins Ausland verlagert
werden. Er wirkt durch die Einfuhrung der Zinsschranke den
Versuchen von Unternehmen entgegen, ihre erwirtschafteten Ertrage
ins niedriger besteuerte Ausland zu verlagern um Steuerausfalle in
Millionenhohe zu vermeiden. Finanziert sich beispielsweise ein im
Inland ansassiges Unternehmen durch Kredite einer im Ausland
ansassigen Tochter oder Betriebstatte, sind die Zinsaufwendungen im
Inland Betriebsausgaben, die den Gewinn und dadurch die Steuerlast
des inlandischen Unternehmens mindern. Dem Gesetzgeber entgehen
Steuern, da der Gewinn des inlandischen Unternehmens durch den
Abzug der Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben geringer ist und
dadurch auch die Hohe der Steuerzahlung im Inland geringer
ausfallt. Die Zinsertrage hingegen sind bei dem im Ausland
ansassigen Tochterunternehmen oder Betriebstatte Ertrage, die dann
auch im Ausland der niedrigeren Steuer unterliegen. Diese Ertrage
entgehen dem deutschen Gesetzgeber. Durch die Einfuhrung der
Zinsschranke will der Gesetzgeber diese grenzuberschreitenden
Gestaltungen verhindern und einer Gewinnverlagerung ins niedriger
besteuerte Ausland entgegenwirken. Ausserdem muss der Gesetzgeber
die Senkung des Korperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 % bzw. die
Einfuhrung einer einheitlichen Gewerbesteuermesszahl i. H. von 3,5
% kompensieren. Die Zinsschranke soll als
Gegenfinanzierungsmassnahme der Steuerentlastungsmassnahmen
greifen, ... das deutsche Steueraufkommen sichern..."
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