|
|
Showing 1 - 7 of
7 matches in All Departments
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht /
Arbeitsrecht, Note: 1,5, Hochschule fur Wirtschaft und Umwelt
Nurtingen-Geislingen; Standort Nurtingen, 82 Quellen im
Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: In der
Insolvenzabwicklung uberschneiden sich haufig insolvenzrechtliche
und arbeitsrechtliche Problembereiche. Deshalb sind Rechtsfragen,
die sich aus dem Arbeitsrecht in der Insolvenz ergeben, von grosser
praktischer Bedeutung., Abstract: In der Insolvenzabwicklung
uberschneiden sich haufig insolvenzrechtliche und arbeitsrechtliche
Problembereiche. Deshalb sind Rechtsfragen, die sich aus dem
Arbeitsrecht in der Insolvenz ergeben, von grosser praktischer
Bedeutung. Deutsches Arbeitsrecht ist unzweifelhaft
Arbeitnehmerschutzrecht, wohingegen Insolvenzrecht die
gemeinschaftliche Befriedigung aller Glaubigeranspruche zum Ziel
hat. Hieraus ergibt sich die Problematik des Arbeitsrechts in der
Insolvenz: In welchem Masse mussen die Interessen der Arbeitnehmer
bei einer Uberschneidung von Arbeits- und Insolvenzrecht gegenuber
den Interessen der ubrigen Glaubiger zurucktreten? Oder - anders
herum formuliert - in welchem Masse sind die arbeitsrechtlichen
Schutzrechte von Arbeitnehmern gegen die Interessen der ubrigen
Glaubiger durchsetzbar? Das vorliegende Werk fasst die wichtigsten
Besonderheiten des "Insolvenzarbeitsrechts" zusam
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht /
BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,0, Hochschule fur
Wirtschaft und Umwelt Nurtingen-Geislingen; Standort Geislingen, 15
Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Ein
Uberblick uber die unterschiedliche Haftung der verscheidenen
Mediziner, Abstract: Die Moglichkeiten der Beruhrungen von
Medizinern mit dem Recht sind nahezu unuberschaubar und Konflikte
daraus so alt wie der Arztberuf selbst. Langst nicht alle
Rechtsbeziehungen sind kodifiziert; das gesamte Arzthaftungsrecht
ist reines Fallrecht," aus dem eine herrschende Meinung hergeleitet
wird. Samtliche Bemuhungen einer Kodifizierung des
Arzthaftungsrechts sind bisher gescheitert. Damit einhergehend gibt
es grundlegende und tief greifende Verstandnisschwierigkeiten
zwischen Medizinern und Juristen, deren Uberbruckung nicht in
Aussicht zu sein scheint. Mitursachlich dafur ist vermutlich unter
anderem, dass die medizinische Heilbehandlung bis heute nach
geltendem Strafrecht eine tatbestandsmassige Korperverletzung
darstellt, die des Rechtfertigungsgrundes der Einwilligung des
Patienten bedarf, um die Strafbarkeit aufzuheben. Das
Arzthaftungsrecht hat gegenuber dem allgemeinen Haftpflichtrecht
eine Sonderstellung. Erstens weil es so publikumswirksam" ist, da
es das hochste Rechtsgut des Menschen, namlich Gesundheit und sogar
Leben, betrifft; zweitens unterscheidet sich die Arzthaftung durch
den Tatbestand der eigenmachtigen Heilbehandlung und durch ein
besonderes Beweisrecht mit erheblichen Beweislastverschiebungen zu
Lasten des Behandelnden" von der Haftung anderer Berufsgruppen. Das
vorliegende Werk bringt in verstandlicher Sprache Licht ins Dunkel
des Medizinrechts
|
|