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Der Autor untersucht die Tatsache, dass die drei
Publizitatselemente der Corporate Governance, namlich der Corporate
Governance-Bericht, die Entsprechenserklarung und die Erklarung zur
Unternehmensfuhrung nicht extern, gesetzlich und inhaltlich gepruft
werden. Dies verstoesst gegen das europa- und nationalrechtlich
viel beschworene Gebot der Transparenz von Unternehmensberichten.
Transparenz kann nur durch eine externe, gesetzliche und
inhaltliche Prufung durch den Abschlussprufer erreicht werden. Der
Autor verfasst einen Vorschlag zur Neugestaltung der Erklarung zur
Unternehmensfuhrung, die alle mit der Corporate Governance
zusammenhangenden Erklarungen und Berichte - insbesondere auch neue
und zukunftige Unternehmensberichte - zusammenfasst und der
Abschlussprufung unterwirft.
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