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Angesichts des auBerordentlich hohen Stellenwertes, den
Computer-Software fOr die Unter- sttltzung betrieblicher Planungs-,
Steuerungs- und Abrechnungsvorg!nge in den letzten 20- 30 Jahren
bekommen hat, ist die Auseinandersetzung hinsichtlich der
ordnungsmiilligen Bilanzierung von Software-Ausgaben immer mehr in
den Mittelpunkt betriebswirtschaftlicher Diskussionen gertlckt.
Nach neuesten Schiitzungen hat der Software-Markt in 1986 bei einem
Zuwachs von 20 Prozent ein Volumen von circa 16 Milliarden DM
erreicht. Diese Entwicklung unterstreicht die Forderung der
Software-Anwender, bei der Wahl zwischen mOglichen Ent-
scheidungsalternativen klare bilanzrechtliche Kriterien zugrunde
legen zu kOnnen, damit der Erfolg ihrer Geschiiftstlitigkeit und
ihre wirtschaftliche Situation nicht durch rechtsstrittige
Bilanzierungspraktiken beeintrlichtigt wird. Nur mit einer
konkreten unzweifelhaften Beurteilungsgrundlage lassen sich beim
Erwerbsvor- gang von falschen Vorstellungen beeinfluBte
Entscheidungen verhindern. Die inkonsequente rechtliche Behandlung
der Ausgaben fOr Software ist deshalb der AnlaB, die mannigfaltigen
in der Praxis -vorkommenden Sachverhaltsgestaltungen einer
synoptischen Analyse nach MaBgabe der gesetzlichen Vorschriften zu
unterziehen. Aufgrund immer stlir- kerer Extensionen international
verbundener Unternehmen bewegt sich die Untersuchung nicht nur
innerhalb des deutschen Rechtssystems, sondern beleuchtet auch
arnerikanische Bilanzierungspraktiken fOr Software-Ausgaben. Eine
korrekte bilanzielle Einordnung von Software-Ausgaben scheiterte
bislang an der feh- lenden Intensitlit, kennzeichnende
Informationen tiber den Bilanzierungsgegenstand in die
Betrachtungen einzubeziehen. Die kontrliren Darstellungen des
Rechtsobjekts Software in der wissenschaftlichen Literatur und bei
judikatorischen Entscheidungen basieren auf einer un- zureichenden
Einbeziehung der betreffenden Wissenschaftsbereiche. Die Verbindung
der Erkenntnisse von Informatik, Zivilrecht, allgemeiner
Betriebswirtschafts- lehre und betriebswirtschaftlicher Steuerlehre
bei der Analyse der Software-Erscheinungs- formen bildet die
unverzichtbare Grundlage der handels- und steuerbilanziellen
Qualifikation von Software.
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