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Ein wesentliches Merkmal des Rechtsstaats besteht darin, dass
staatliches Handeln nicht den Interessen von Gruppen oder Einzelnen
folgen soll, sondern den Regeln des Rechts. Das Recht befindet sich
dabei nicht in einem "wertfreien Raum," sondern hangt in vielerlei
Weise mit der Moral zusammen. Beide Normarten beziehen sich zwar
auf dieselben menschlichen Handlungsmoglichkeiten und wollen diese
allgemeinverbindlich ordnen. Dennoch sind sie nicht gleich. Sie
konnen sich erganzen, aber auch in Konflikt geraten. In diesem Band
beleuchten Vertreter unterschiedlicher Fachwissenschaften Felder
staatlichen Handelns, fur die das Spannungsverhaltnis von Recht und
Moral wichtig ist.
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