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Der Autor untersucht die Rechtsnatur des Interessenausgleichs gem.
112 I 1 BetrVG, der einen Ausgleich der Interessen des Unternehmers
an einer wirtschaftlichen Rationalisierung und der Arbeitnehmer an
dem Erhalt ihres Arbeitsplatzes bei Betriebsanderungen ermoeglichen
soll. Nach der Darlegung und Bewertung des bisherigen
Meinungsbildes wird ein eigenes Ergebnis anhand des klassischen
juristischen Auslegungskanons begrundet. Dabei spielen insbesondere
allgemeine vertragsrechtliche Gesichtspunkte eine Rolle. Die Arbeit
kommt schliesslich zu dem Ergebnis, dass eine pauschale Einordnung
des Interessenausgleichs scheitern muss und deswegen auf den
Bindungswillen der Parteien im Einzelfall abzustellen ist.
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